Münster Gericht: Kein Recht auf Rückkehr in Präsenzunterricht
Zwei Schüler aus dem Münsterland sind mit einem Eilantrag gegen die Coronabetreuungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vor Gericht gescheitert. Die Schüler einer 5. und 7. Klasse aus Lüdinghausen wollten zurück in den Präsenzunterricht, wie Grundschüler und Abschlussklassen ihn seit dem 22. Februar wieder haben. Das Oberverwaltungsgericht in Münster aber wies das laut Mitteilung von Donnerstag zurück. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 13 B 250/21.NE).
Das OVG begründete die Entscheidung mit den nachvollziehbaren Gründen des Landes. Die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht für alle Schüler sei als Schutzmaßnahme in der Pandemie nicht zu beanstanden und entspreche auch den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts. Auch das Privileg der Grundschüler sei nachvollziehbar. Lernen auf Distanz sei besonders für die ganz jungen Schüler ein Problem. Hier drohen nicht nachholbare Entwicklungseinbußen.
Ab Montag (15. März) sollen in NRW alle Altersklassen in einem Wechselmodell zurück in die Schulen kommen.