Münster Zentralkomitee der Katholiken: Verständnis für Gesangsverbot
Angesichts der Entwicklung der Corona-Pandemie hätte das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) Verständnis für ein Gesangsverbot bei den Weihnachtsgottesdiensten. "Ich glaube, die Gottesdienste selbst können aber so wie geplant stattfinden", sagte der ZdK-Vorsitzende Thomas Sternberg am Samstag in Münster der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet.
Möglicherweise könnten zwar nicht die Gemeindemitglieder, aber Solisten singen, sagte Sternberg. Als Auflagen seien bei den Gottesdiensten klare hygienische Vorschriften wie persönliche Anmeldung, Abstandsgebot, Maskenpflicht und Desinfektion vorgesehen. "Die katholische und die evangelische Kirche haben sich in der Pandemie sehr verantwortungsvoll verhalten - auch schon während des ersten Lockdowns", sagte Sternberg.
"Dass wir bei unseren Gottesdiensten alles tun wollen, um Gefährdungen der Gesundheit auszuschließen, ist für uns selbstverständlich und eine klare Konsequenz des christlichen Nächstenliebegebots", sagte eine Sprecherin der Evangelischen Kirche Deutschlands am Samstag auf Anfrage. "Deshalb gilt: Grundsätzliches Kriterium ist nicht, was höchstmöglich zulässig wäre, sondern was verantwortbar ist."
Sternberg wies darauf hin: "Es werden schon jetzt ganz viele nicht teilnehmen können." Dieses Weihnachten sei deshalb besonders viel Kreativität gefragt, um der Einsamkeit und der Angst zu begegnen. So gebe es Anleitungen im Internet, um daheim zu feiern. Es würden auch Gottesdienste im Internet gestreamt.
Zuvor hatten der Virologe Alexander Kekulé und der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach für die Weihnachtsfeiertage ein Gesangsverbot in allen Kirchen gefordert. Das Robert Koch-Institut hatte am Freitag Höchstwerte bei Neuinfektionen und Todesopfern gemeldet.
Bund und Länder wollen am Sonntagvormittag in einer Schaltkonferenz über weitere Maßnahmen beraten. Erwartet wird eine Entscheidung über einen bundesweiten Lockdown. Thema dürften auch bundesweite Auflagen für Gottesdienste an Weihnachten sein.