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AfD legt Rechtsmittel gegen OVG-Urteile ein


Verfassung
AfD legt Rechtsmittel gegen OVG-Urteile ein

Von dpa
Aktualisiert am 29.07.2024Lesedauer: 2 Min.
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Neue Runde im Rechtsstreit: Die AfD geht gegen die Urteile des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts im Streit mit dem Verfassungsschutz vor. (Archivmittel) (Quelle: Carsten Koall/dpa/dpa-bilder)

Mitte Mai hatten die obersten NRW-Verwaltungsrichter in Sachen AfD entschieden. Die Partei nutzt jetzt das nächste Rechtsmittel. So oder so an der Reihe: das Bundesverwaltungsgericht.

Die AfD geht gegen die Urteile des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) im Streit mit dem Verfassungsschutz vor. Die Partei hat Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision am OVG in Münster eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Mitte Mai hatte das OVG entschieden, dass der Verfassungsschutz die Partei und deren Jugendorganisation JA zu Recht als extremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Anfang Juli folgte die schriftliche Urteilsbegründung durch das Gericht in Münster. Ab diesem Zeitpunkt hatte die AfD einen Monat Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Die Beschwerde sei bereits am 4. Juli eingegangen, sagte eine Sprecherin. Bis Anfang September muss die AfD jetzt noch die Begründung nachliefern. Die Partei hatte den Schritt zuvor angekündigt.

Das OVG entscheidet dann, ob es bei der Entscheidung bleibt, die Revision abzulehnen. Revision ist laut Gesetz möglich, wenn das Gericht eine grundsätzliche Bedeutung sieht, es Abweichungen von der bisherigen Rechtsprechung gibt oder aber Verfahrensfehler vorliegen. Sollte das OVG bei seiner Einschätzung bleiben oder die Revision doch noch zulassen, wäre dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an der Reihe.

Die AfD war in der ersten Instanz bereits vor dem Verwaltungsgericht in Köln ohne Erfolg geblieben. Trotz der noch nicht rechtskräftigen Urteile darf der Verfassungsschutz die Partei bereits jetzt mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.

In der mündlichen Urteilsbegründung hatte der 5. Senat bereits ausgeführt, dass im Fall der AfD hinreichend verdichtete Umstände vorliegen, die auf Bestrebungen der Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung hinweisen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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