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OVG gibt grünes Licht für Limbach-Kandidatin


Justiz
OVG gibt grünes Licht für Limbach-Kandidatin

Von dpa
Aktualisiert am 01.03.2024Lesedauer: 3 Min.
Benjamin LimbachVergrößern des Bildes
Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen), Justizminister von Nordrhein-Westfalen, steht bei einer Pressekonferenz vor den Kameras. Der Politiker steht nicht nur wegen seines Umgangs mit dem Thema Cum-Ex unter Druck. (Quelle: David Young/dpa/dpa-bilder)
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Das Besetzungsverfahren für den höchsten Verwaltungsrichterposten in NRW hatte den Justizminister in Bedrängnis gebracht. Doch nun gibt es grünes Licht vom Oberverwaltungsgericht.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Weg für die von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) ausgewählte Kandidatin als Präsidentin des Gerichts freigemacht. Die Präsidentenstelle dürfe mit der Bewerberin besetzt werden, teilte das Gericht am Freitag in eigener Sache mit. Der Beschluss ist unanfechtbar. Allerdings bleibt den Unterlegenen noch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Az.: 1 B 1082/23).

Nach Eilanträgen unterlegener Bewerber hatten zwei Verwaltungsgerichte das Besetzungsverfahren gestoppt. Die dagegen eingelegten Beschwerden des Landes hatten nun Erfolg: Für die Annahme des Verwaltungsgerichts Münster, Justizminister Limbach habe das Auswahlverfahren manipulativ gestaltet, gebe es keine belastbaren Anhaltspunkte, befand das Oberverwaltungsgericht.

Auch die Tatsache, dass der Minister während des Auswahlverfahrens Gespräche mit den Bewerbern geführt hat, sei kein Grund, eine Manipulation oder Voreingenommenheit anzunehmen. Derartige informelle Gespräche seien üblich. Wenn dabei eine Voreinschätzung geäußert werde, sei dies auch keine Vorfestlegung.

Auch seien die sogenannten Überbeurteilungen für die externen Bewerber im Ergebnis nicht zu beanstanden. Zwar dürfe der Minister diesen Beteiligten keine dienstliche Beurteilung in der Form einer Überbeurteilung erteilen. Inhaltlich seien die Erwägungen aber zulässig. Der Minister hätte sie in dem sogenannten Auswahlvermerk, mit dem das Auswahlverfahren abschließt, anstellen dürfen.

Laut OVG betrifft die Entscheidung die Grundrechte der jetzt unterlegenen Mitbewerber. Der aus dem Grundgesetz folgende sogenannte Bewerbungsverfahrensanspruch sei nicht verletzt worden, heißt es zur Begründung in der Mitteilung des Gerichts. Die Unterlegenen können aus diesem Grund noch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) in Karlsruhe anrufen und prüfen lassen, ob die Einschätzung aus Münster so zutrifft. Üblicherweise werde deshalb, so die Erläuterung des OVG auf Nachfrage, mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde an die von Limbach ausgewählte Kandidatin noch etwa 14 Tage gewartet.

Limbach war durch die erstinstanzlichen Entscheidungen, in denen deutliche Kritik am Besetzungsverfahren enthalten war, politisch unter Druck geraten. Die Oppositionsfraktionen von FDP und SPD hatten Limbachs Rücktritt gefordert. Nach der Entscheidung des OVG am Freitag teilte die FDP mit, das Urteil des OVG zu akzeptieren. "Unsere Bedenken bezüglich der Fairness und Transparenz des Verfahrens sind durch das heutige Urteil allerdings nicht ausgeräumt worden", teilte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Werner Pfeil, mit. Limbachs Verhalten sei unverantwortlich gewesen und habe dem Amt nachhaltig geschadet. Das Vertrauen in den Minister bleibe deutlich geschwächt, sagte Pfeil.

Die SPD äußerte sich ähnlich. "Da hat Justizminister Limbach zwar persönlich noch einmal Glück gehabt. Was aber bleibt, ist ein Schaden für die Justiz, den der Minister selber angerichtet hat", sagte Elisabeth Müller-Witt im Landtag für die SPD-Fraktion. Ständige Widersprüche, persönliche Gespräche und scheibchenweise Informationen an den Landtag hätten dazu geführt, dass das gesamte Besetzungsverfahren in ein schlechtes Licht geraten sei und sich darüber hinaus auch so lange hingezogen habe. "Das ist und bleibt seine Verantwortung", sagte Müller-Witt.

CDU und Grüne sprachen von haltlosen persönlichen Vorwürfen von SPD und FDP. "Der OVG-Beschluss holt die Spekulanten der Opposition hoffentlich zurück auf den Boden der Tatsachen", sagte Angela Erwin laut gemeinsamer Mitteilung. Die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion weiter: "Sie haben Debatten auf dem Rücken der Justiz geführt und sind jetzt mit ihren Unterstellungen vor die Wand gefahren." Dagmar Hanses (Grüne) teilte mit: "Es ist jetzt in letzter Instanz eindeutig geklärt, dass die Vorwürfe von SPD und FDP haltlos waren." Limbach habe sich in dem Verfahren richtig verhalten, daran lasse der OVG-Beschluss keine Zweifel, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion.

Limbach stand im Verdacht, die von ihm ausgewählte Bewerberin, eine ehemalige Richterkollegin, mit der er sich duzt, bevorzugt zu haben. Der Minister hatte mehrfach betont, er habe "kein Näheverhältnis" zu der ehemaligen Richterkollegin. In den vergangenen zehn Jahren sei er vielleicht dreimal mit ihr Essen gewesen. Er duze zudem auch einen weiteren der Bewerber.

Er habe in das Auswahlverfahren seiner Fachabteilung nicht eingegriffen und sich das Votum der Abteilung zu eigen gemacht, hatte er versichert. "Es gab keine politische Einflussnahme auf das Besetzungsverfahren." Das Verfahren sei "fair, transparent und offen" geführt worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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