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OVG: Wölfin Gloria darf nicht abgeschossen werden


Prozess
OVG: Wölfin Gloria darf nicht abgeschossen werden

Von dpa
09.02.2024Lesedauer: 2 Min.
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-WestfalenVergrößern des Bildes
Auf einem Schild steht der Schriftzug: "Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen". (Quelle: Guido Kirchner/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Es bleibt dabei. Wölfin Gloria darf nicht abgeschossen werden. Diese Entscheidung aus der Vorinstanz hat das NRW-OVG mit Sitz in Münster jetzt bestätigt.

Der Abschuss der Wölfin GW954f - besser bekannt als Gloria - bleibt untersagt. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am Freitag mitgeteilt. Damit bestätigte das OVG Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 17. Januar 2024. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar (Az.: 21 B 74/24, 21 B 75/24, 21 B 76/24).

Zur Begründung teilte das OVG mit: Die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss der Wölfin des Kreises Wesel sei fehlerhaft. Der Kreis habe nicht dargelegt, dass Gloria ein problematisches, auf geschützte Weidetiere ausgerichtetes Jagdverhalten zeige. Außerdem habe die Schadensprognose des Kreises Defizite. Die Abwägung des Kreises zwischen artenschutzrechtlichen und wirtschaftlichen Belangen sei ohne die Benennung von zukünftigen Schäden nicht brauchbar.

Durch den Abschuss von Gloria würde die Wolfs-Population im Westmünsterland um ein Drittel reduziert und das einzige fortpflanzungsfähige Weibchen würde getötet. Der vom Kreis angenommene Ausgleich durch Zuzug eines anderen Weibchens bleibe spekulativ, so das Gericht.

"Der Abschuss von Gloria bedingte einen endgültigen artenschutzrechtlichen Schaden, der auch nicht ohne Weiteres kompensierbar wäre. Der auf der anderen Seite zu berücksichtigende landwirtschaftliche Schaden in Gestalt gerissener Weidetiere würde dagegen aufgrund bestehender Entschädigungsregelungen für Nutztierhalter kompensiert. Die damit einhergehende Belastung der Steuern zahlenden Allgemeinheit erscheint vergleichsweise marginal", heißt es in der Mitteilung des OVG.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte drei Eilanträge von Umweltverbänden stattgegeben und den Abschuss der Wölfin untersagt, für den der Kreis Wesel zuvor eine Ausnahmegenehmigung erteilt hatte. Gegen diese Entscheidung richtete sich jetzt die Beschwerde des Kreises am OVG in Münster.

In dem Fall steht nach dem Eilverfahren auch noch das sogenannte Hauptsacheverfahren an. Der Wolf ist eine streng geschützte Tierart, das Bundesnaturschutzgesetz verbietet seine Tötung. Dennoch hatte der Kreis eine Ausnahmegenehmigung zur "Entnahme" der Wölfin erteilt, die am Niederrhein wiederholt hohe Zäune überwunden und Tiere gerissen hatte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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