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NRW-OVG stoppt vorläufig Gebäudeumbau am Drachenfels


Naturschutz
NRW-OVG stoppt vorläufig Gebäudeumbau am Drachenfels

Von dpa
Aktualisiert am 23.01.2024Lesedauer: 1 Min.
DrachenfelsVergrößern des Bildes
Hinter Schloss Drachenburg (r) und der Burg Drachenfels ziehen Nebelschwaden durch das Rheintal. (Quelle: Oliver Berg/dpa/dpa-bilder)
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Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat vorläufig den Umbau eines touristischen Gebäudes am Drachenfels bei Königswinter gestoppt. Das Gericht gab einer Beschwerde der Umweltorganisation BUND statt, wie das OVG am Dienstag mitteilte. Der NRW-Landesverband hatte am Verwaltungsgericht Köln in der Vorinstanz noch keinen Erfolg. Der OVG-Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 21 B 1144/23 vom 22).

Nach Überzeugung der Richter in Münster hat der Rhein-Sieg-Kreis als untere Naturschutzbehörde einen rechtswidrigen Ausnahme- und Befreiungsbescheid für den Gebäudeumbau und sechs Stellplätze im Naturschutzgebiet Siebengebirge erlassen. Der bis 1989 als Hotel betriebene Burghof soll mit neuer Eigentümerin als Wanderherberge mit Ferienwohnungen und Gastronomie betrieben werden. Dafür liegt auch eine Baugenehmigung vor. Auch diese greift der BUND vor dem Verwaltungsgericht an. Eine Entscheidung gibt es noch nicht.

Der jetzt gekippte Ausnahme- und Befreiungsbescheid ist laut Mitteilung rechtswidrig, weil Mitwirkungsrechte des Klägers verletzt wurden. Ein umfangreicher Schriftsatz der Eigentümerin war dem BUND vor dem Erlass nicht übermittelt worden. Außerdem fanden die OVG-Richter Mängel bei der Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat). Auswirkungen der geplanten umfangreichen Innenbeleuchtung auf vorhandene lichtempfindliche Arten seien nicht geprüft worden. Auch seien die Auswirkungen möglicher Fahrzeugbewegungen durch den Betrieb auf das Schutzgebiet nicht nachvollziehbar vom Kreis bewertet worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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