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Wölfin «Gloria»: Kreis Wesel verzichtet auf Gang vor OVG


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Wölfin "Gloria": Kreis Wesel verzichtet auf Gang vor OVG

Von dpa
Aktualisiert am 22.12.2023Lesedauer: 1 Min.
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Ein Wolf läuft durch ein Freigehege. (Quelle: Boris Roessler/dpa/dpa-bilder)
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Im Fall der Problemwölfin "Gloria" verzichtet der Kreis Wesel vorerst auf den Gang vor das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster. Das teilte der Kreis am Freitag mit. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte am Donnerstag verfügt, dass "Gloria" vorläufig nicht abgeschossen werden darf. Die Umweltorganisation BUND NRW und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hatte Klagen am Verwaltungsgericht gegen den möglichen Abschuss eingereicht.

Bis zu einer Entscheidung in dem Eilverfahren sollen mit der Zwischenverfügung des Gerichts vollendete Tatsachen verhindert werden. Der Kreis gehe davon aus, dass das OVG keine andere Entscheidung fällen werde, teilte die Verwaltung in Wesel zur Begründung mit.

Das Gericht hatte am Donnerstag darauf verwiesen, dass es einerseits um den Schutz einer streng geschützten Art und andererseits um die Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden gehe. Über die Eilanträge selbst soll in der kommenden Woche entschieden werden.

Die Eilanträge und Klagen der beiden Antragssteller richten sich gegen die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel. Dieser hatte am Mittwoch eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme - also zum Abschuss - der Wölfin mit der offiziellen Kennung GW954f erteilt. Sie hatte am Niederrhein wiederholt hohe Zäune überwunden und Tiere gerissen.

Aus Sicht des BUND NRW ist die Verfügung des Kreises in mehreren Punkten fehlerhaft und nicht ausreichend begründet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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