Kreis Heinsberg Gericht: Aus für Ortsumgehung Hückelhoven
Fast 20 Jahre nach der ersten Planung für eine Ortsumgehung im Kreis Heinsberg hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen das Projekt gestoppt. Nach einem Urteil des OVG von Montag darf die Umgehung für Hückelhoven auf der Landstraße 365 nicht mehr gebaut werden, weil damit nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fünfjahresfrist begonnen wurde. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das OVG die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen (Az.: 11 A 3457/20).
Geklagt hatte ein Landwirt. Der Eigentümer und Pächter von Flächen hatte von 2005 bis 2009 erfolglos gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt. Jetzt hatte er Erfolg. Nach seiner Meinung, ist der Plan nicht mehr gültig, weil nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit mit den Arbeiten begonnen wurde. Zur Begründung gab der 11. Senat des OVG an, dass für den Start zwar nicht zwingend auch Bauarbeiten verbunden sein müssen, um die Frist zu wahren. Das Land habe aber zu wenig getan, um das Außerkrafttreten des Plans zu verhindern. So sei nur ein kleiner Teil der benötigten Fläche von insgesamt 20,9 Hektar auch gekauft worden.
Auch ein Flurbereinigungsverfahren im Jahr 2010 und das Fällen von zwei Bäumen hätten nicht ausgereicht, so das OVG, um den Beginn für den Neubau der 3,2 Kilometer langen Ortsumgehung zu markieren. Das Land habe nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die 2009 endende Frist um weitere fünf Jahre zu verlängern.
- Nachrichtenagentur dpa