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Gesundheitsministerium | Land weist Kritik zur Impfpflicht-Kontrolle zurück


Gesundheitsministerium
Land weist Kritik zur Impfpflicht-Kontrolle zurück

Von dpa
Aktualisiert am 22.09.2022Lesedauer: 2 Min.
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Eine Ärztin impft eine Patientin gegen Corona. (Quelle: Moritz Frankenberg/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat Kritik an der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in der Corona-Pandemie zurückgewiesen. Dass die Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen flächendeckend keine Zutrittsverbote von ungeimpften Beschäftigten in Krankenhäusern und in der Pflege aussprechen würden, sei dem Ministerium nicht bekannt, teilte ein Sprecher am Dienstag der dpa mit. Laut einer Abfrage des Ministeriums bei den Kommunen (Stand 26. August 2022) seien seit der Einführung Mitte März dieses Jahres landesweit 2206 Bußgeldverfahren und 533 Betretungsverbote erlassen worden. Fünf der angeschriebenen Städte hätten auf die Anfrage keine oder nur unvollständige Daten geliefert. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes arbeiten in NRW im Gesundheitswesen in den Krankenhäusern knapp 300.000 Beschäftigte, in Altenheimen sind es knapp 170.000.

Das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW mit Sitz in Münster hatte am Montag in einem Eilverfahren rechtskräftig den Antrag einer ungeimpften Sekretärin eines Krankenhauses zurückgewiesen. Das Gesundheitsamt in Gelsenkirchen hatte nach Meinung der Richter zu Recht ein Betretungsverbot für ihren Arbeitsplatz ausgesprochen, weil die Frau keine Immunität gegen Covid-19 vorweisen konnte. Das OVG merkte in dem Beschluss zum Infektionsschutzgesetz an, dass "flächendeckend keine Verbote (...) ausgesprochen werden, dürfte im Übrigen auch nicht mit dem Zweck der Vorschrift vereinbar sein".

Die Umsetzung der Teil-Impfpflicht zum Schutz besonders gefährdeter Menschen, die bundesweit bis Ende des Jahres 2022 gilt, wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In einigen Regionen Deutschlands sollen die Gesundheitsämter genau prüfen, ob die Menschen in Heimen und Krankenhäusern noch versorgt werden können, wenn ungeimpfte Beschäftigte ein Betretungsverbot bekommen.

So heißt es zum Beispiel im Land Berlin, die einrichtungsbezogene Impfpflicht werde unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit umgesetzt. Das bedeutet: Die Gesundheitsämter bewerten, wie stark die Gesundheitsversorgung gefährdet sein könnte und können ein Verfahren auf dieser Basis notfalls aussetzen. Im Saarland hatte das zuständige Ministerium dagegen auf der Durchsetzung der Impfpflicht bestanden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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