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Neue Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz treten in Kraft


Mainz
Neue Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz treten in Kraft

Von dpa
03.04.2022Lesedauer: 2 Min.
MaskeVergrößern des BildesEin gebrauchter orangefarbener Mund-Nasen-Schutz liegt auf dem Gehweg. (Quelle: Peter Kneffel/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)

Nach zwei Jahren Corona-Pandemie, zahlreichen zwischenzeitlichen Verschärfungen und Lockerungen, fallen an diesem Sonntag (3.4.) die meisten Regeln und Schutzmaßnahmen in Rheinland-Pfalz weg.

Aufgrund des geänderten Bundesinfektionsschutzgesetzes sind etwa Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebote oder die 2G- und 3G-Regelungen nicht mehr vorgesehen. Außerdem muss nur noch in bestimmten Bereichen eine Schutzmaske aufgezogen werden. Diese Regeln gelten künftig in dem Bundesland:

MASKENPFLICHT Masken müssen weiterhin in Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern (außer den Patienten dort) getragen werden. Außerdem gilt nach wie vor in Bussen und Bahnen Maskenpflicht - sowohl im Nah- wie auch im Fernverkehr. Für alle anderen Bereiche - Einzelhandel, Schulen oder öffentliche Innenräume - ist das Maskentragen freiwillig. Die Landesregierung empfiehlt dies aber zu tun, um eine Ansteckung zu vermeiden. Außerdem können Inhaber von Geschäften mit ihrem Hausrecht eine Maskenpflicht anordnen.

TESTPFLICHT In den Schulen wird weiterhin auf das Coronavirus getestet, bis Ende April werden Schulpersonal sowie die Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet. Tritt eine Infektion in einer Lerngruppe auf, müssen sich alle an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen selbst testen. Für Kitas gilt weiterhin: Nach einem Infektionsfall müssen sich Kontaktpersonen absondern und dürfen erst mit einem negativen Schnelltest einer zertifizierten Teststellen oder nach zehn Tagen zuhause wieder kommen.

IMPFPFLICHT Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsbereich mussten bis Mitte März ihren Impfschutz oder den Genesenenstatus nachweisen. In Rheinland-Pfalz gilt die Corona-Impfpflicht für rund 175.000 Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen.

ARBEITSQUARANTÄNE Diese Regelung ist angekündigt, aber noch nicht umgesetzt: Arbeitnehmer mit einer festgestellten Infektion, aber ohne Symptome, sollen künftig an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Dies soll nach Absprache mit dem Arbeitgeber möglich sein - bei strenger FFP2-Maskenpflicht und Reduzierung der Kontakte. Bislang können sich positiv Getestete frühestens am 8. Tag nach Feststellen der Infektion freitesten und müssen bis dahin zu Hause bleiben.

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