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Unternehmerverbände: Impfstatus der Beschäftigten speichern


Mainz
Unternehmerverbände: Impfstatus der Beschäftigten speichern

Von dpa
19.11.2021Lesedauer: 1 Min.

Die Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz sieht die Betriebe durch die Kontrolle der neuen 3G-Corona-Regel am Arbeitsplatz vor großen Herausforderungen. Das betreffe etwa die tägliche Test- und Dokumentationspflicht des jeweiligen Status, teilte LVU-Hauptgeschäftsführer Karsten Tacke am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. "Geimpfte oder genesene Beschäftigte jeden Tag trotz Antikörperschutz erneut abfragen zu müssen, ist nicht praktikabel."

Mit 3G ist geimpft, genesen oder (negativ) getestet gemeint. Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes sieht entsprechende Vorgaben mit einer Nachweispflicht am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen vor.

Tacke forderte, Arbeitgeber müssten die Möglichkeit haben, den Impfstatus ihrer Mitarbeiter speichern zu können. "So würde die Gültigkeit des Geimpft- oder Genesenstatus anfänglich einmal erfasst werden, und der jeweilige Beschäftigte müsste für die entsprechende Dauer nicht mehr täglich kontrolliert werden. Beide Seiten wären damit entlastet."

Wer seinen Status nicht offenlege wolle oder ungeimpft sei, müsse den Nachweis eines negativen Schnelltest-Ergebnisses auch elektronisch vorlegen dürfen. Der Test müsse zudem vor Arbeitsantritt erfolgen, die Kosten dafür dürften zu keinen neuen Belastungen für die Unternehmen führen, verlangte Tacke. "Klar muss auch sein: Wer sich der 3G-Regel widersetzt, muss mit Lohnausfall rechnen."

Kritisch sieht die LVU auch die generelle Homeofficepflicht. Dadurch würden individuelle Lösungen in Betrieben außer Acht gelassen, sagte Tacke. "Dort, wo Beschäftigte zusammentreffen, die nicht mit dem ÖPNV anreisen und in Einzelbüros arbeiten, ist die Homeofficepflicht ein unnötiges Hemmnis. Gerade in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz sind solche Konstellationen recht häufig zu finden."

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