t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalMainz

CDU-Fraktion: Dreyer soll Ministerin Höfken entlassen


Mainz
CDU-Fraktion: Dreyer soll Ministerin Höfken entlassen

Von dpa
13.11.2020Lesedauer: 3 Min.
Ulrike HöfkenVergrößern des Bildes
Ulrike Höfken, die Umweltministerin von Rheinland-Pfalz. (Quelle: Andreas Arnold/dpa/Archivbild/dpa)
News folgen

Die CDU-Landtagsfraktion hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) aufgefordert, Umweltministerin Ulrike Höfken und ihren Staatssekretär Thomas Griese (beide Grüne) wegen der Rechtsverstöße bei Beamtenbeförderungen zu entlassen. "Höfken legt kein Unrechtsbewusstsein an den Tag" und ducke sich weg, sagte CDU-Fraktionschef Christian Baldauf am Freitag in Mainz. "Für uns sind Rechtsverstöße in diesem Umfang - über zwei Drittel der Beförderungen - nicht tragbar." Die Vorgänge müssten zudem lückenlos aufgeklärt werden. Auch die AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag hatte den Rücktritt von Griese und Höfken gefordert.

Dreyer wies die Aufforderung der CDU-Fraktion zurück. "Die Ministerpräsidentin ist (gemäß Art. 104 Satz 2) der Verfassung für Rheinland-Pfalz weder Dienstvorgesetzte noch Vorgesetzte der Mitglieder der Landesregierung", schrieb Regierungssprecherin Andrea Bähner auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Staatssekretär Thomas Griese und Staatsministerin Ulrike Höfken haben in zwei Sitzungen des Umweltausschusses und in zwei Plenarsitzungen zu diesem Thema Stellung genommen."

SPD-Landeschef und Innenminister Roger Lewentz (SPD) kritisierte die Forderungen der CDU: "Jetzt dreht Herr Baldauf völlig am Rad: Die CDU in Wahlkampfpanik an der Seite der AfD. Fehler wurden durch Ulrike Höfken eingestanden und werden abgestellt."

Staatssekretär Griese wiederholte am Freitag: "Ich bedauere die Fehler, die bei Beförderungen im Umweltministerium innerhalb der letzten Jahre erfolgt sind, sehr." Das Oberverwaltungsgericht (OVG) habe das Beförderungsverfahren im Umweltministerium zu Recht als rechtswidrig bezeichnet. "Es war falsch, daran gibt es nichts rumzudiskutieren. Daher habe ich umgehend reagiert und es abgestellt." Das Ministerium habe auch im Plenum und im Umweltausschuss Transparenz hergestellt.

Der wirtschafts- und verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Helmut Martin, sprach dagegen am Freitag von "einer echten Gefährdung für unsere demokratische Kultur". Höfken habe die Rechtsverstöße am Mittwoch im Landtag kleingeredet und es damit noch schlimmer gemacht. "Damit zeigt sie, sie ist untragbar und sie ist nicht bereit aus freien Stücken die gebotenen Konsequenzen zu ziehen."

"Wer so umgeht mit Verfassung und Recht und es im Nachhinein, nachdem es aufgedeckt wurde, auch noch kleinredet, der ist als führende Vertreterin unseres Landes nicht mehr hinnehmbar", kritisierte Martin. Höfken schädige damit auch die fachliche Arbeit. "Es wirkt einfach nicht überzeugend, wenn sich jemand für das Wohl der Bienen und der Wälder und des Klimas einsetzt, aber sich selbst nicht an die grundlegenden Regeln des menschlichen Zusammenlebens in einem demokratischen Rechtsstaat hält."

CDU-Generalsekretär Gerd Schreiner sprach von einem "einmaligen Vorgang", dass wiederholter Verfassungsbruch ohne Folgen bleibe. Höfken habe im Plenum zudem die Verantwortung auf den Personalrat abgewälzt.

Die Umweltministerin hatte ihr "persönliches Bedauern" über die in ihrem Haus begangenen Verfahrensfehler zum Ausdruck gebracht. Diese seien vom OVG zu Recht bemängelt worden. Ihr zuständiger Staatssekretär Griese habe aber sofort reagiert und Abhilfe geschaffen. Die Fehler seien abgestellt worden.

Das Umweltministerium hatte gemäß einer Entscheidung des OVG von Ende August bei Beförderungen auf eine Beurteilung von Beamten verzichtet, weil "mehr Beförderungsstellen als laufbahnrechtlich zulässige Kandidaten zur Verfügung standen". Diese Haltung, so befand das Gericht, "offenbart ein grundlegend falsches Verständnis des verfassungsrechtlich geprägten Leistungsprinzips im öffentlichen Dienst und dessen verfahrensmäßiger Absicherung". Weiter betonte das Gericht, dass die Verfassung "einer Anstellung und Beförderung nach Gutsherrenart und Günstlingswirtschaft (Ämterpatronage) eine klare Absage" erteile.

Nach einem Bericht des SWR hat das Ministerium solche Stellen in den vergangenen zehn Jahren nie ausgeschrieben. Darüber hinaus soll die Behörde bei 160 von 248 Beförderungen auf eine Beurteilung verzichtet haben.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



Telekom