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Leipzig: Inzidenz über 35 – diese Corona-Verschärfungen drohen


Corona-Inzidenz über 35
Vor diesen Verschärfungen steht Leipzig jetzt

Von t-online, mtt

07.09.2021Lesedauer: 2 Min.
Der Leipziger Naschmarkt (Archivbild): Wenn die Inzidenz bis Freitag nicht sinkt werden in der Stadt in vielen Bereichen 3G-Regelungen eingeführt.Vergrößern des BildesDer Leipziger Naschmarkt (Archivbild): Wenn die Inzidenz bis Freitag nicht sinkt werden in der Stadt in vielen Bereichen 3G-Regelungen eingeführt. (Quelle: Hanke/imago-images-bilder)

Die Inzidenz in Leipzig ist auf über 35 gestiegen. Bleibt sie in den kommenden Tagen auf diesem Niveau, hat das Verschärfungen der Corona-Regeln zur Folge. Worauf müssen sich die Menschen einstellen?

Am Dienstag hat das Robert-Koch-Institut eine Inzidenz von 35,3 für die Stadt Leipzig gemeldet. Das ist geringfügig weniger als am Vortag – aber immer noch über dem wichtigen Schwellenwert von 35.

Das hat womöglich Folgen: Denn laut aktueller Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen greifen schärfere Regeln, sobald eine kreisfreie Stadt oder ein Landkreis die 35er-Marke fünf Tage hintereinander reißt. Ab dem übernächsten Tag gelten dann die neuen Bestimmungen.

Heißt konkret: Sinkt die Inzidenz nicht bis Freitag wieder unter 35, treten ab Sonntag Verschärfungen in Kraft. Und diese betreffen unter anderem Restaurants, Veranstaltungen und Individualsport.

3G in Bars, Bädern und Co.

Bisher können die Leipziger noch ohne Testnachweis in Restaurants essen, in Bars trinken oder in Sportanlagen trainieren. Das alles hätte bei einer anhaltenden Inzidenz über 35 ein Ende. Dann dürfte nur noch Geimpften, Genesenen oder negativ Getesteten Zugang gewährt werden (sogenannte 3G-Regelung).

Von 3G betroffen wären im Einzelnen:

  • die Innenräume von Gastronomiebetrieben, Bars, Diskotheken, Clubs sowie von anderen Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
  • alle Veranstaltungen und Feste, die drinnen stattfinden,
  • Friseure und weitere körpernahe Dienstleistungen sowie Prostitution,
  • Sport im Innenbereich (sofern er nicht medizinisch notwendig ist), Hallenbäder und Saunen,
  • Hotels bei der Anreise,
  • Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen,
  • Erwachsenenbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Kunst-, Musik- und Tanzschulen.

Kontakterfassung verpflichtend, Angestellte müssen getestet sein

Außerdem würde in diesen Bereichen die Pflicht zur Kontakterfassung gelten. Wirte, Dienstleister und Anbieter müssten gewährleisten, dass sich nachhalten lässt, wer wann wie lange bei ihnen zu Gast war.

Alle Angestellten, die direkten Kontakt zu Kunden haben, müssten zweimal in der Woche getestet werden. Die Arbeitgeber wären verpflichtet, die Tests zur Verfügung zu stellen.

Veranstaltungen nur mit bis zu 25.000 Besuchern

Bei Großveranstaltungen galt bereits unter 35 die 3G-Regel. Verschärfend käme nun bei Events mit mehr als 5.000 Besuchern hinzu: Die Hälfte der Plätze muss frei bleiben, und es dürfen maximal 25.000 Menschen kommen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Veranstaltung drinnen oder draußen stattfindet.

Das Bundesligaspiel von RB Leipzig gegen Bayern München wäre allerdings noch nicht von dieser Regelung betroffen. RB plant unabhängig von der Inzidenzentwicklung weiter mit 34.000 Zuschauern für die Top-Begegnung (31.000 Dauerkarteninhaber sowie 3.000 Fans aus München). Grund: Das Spiel findet am Samstag statt – die neuen Regeln gelten jedoch frühestens ab Sonntag.

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