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1. FC Köln: Warum der FC nicht nur für die Bundesliga vor Gericht zieht


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Kampf vor Gericht
Erringt der FC einen überlebenswichtigen Sieg?


01.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Einige wenige Fans im Rhein-Energie-Stadion (Archivbild): Der FC klagt auf mehr Zuschauer.Vergrößern des Bildes
Einige wenige Fans im Rhein-Energie-Stadion (Archivbild): Der FC klagt auf mehr Zuschauer. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)
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Der 1. FC Köln klagt gegen die Zuschauer-Beschränkungen. Der zuständige Richter sieht trotz des Antrags auf ein Eilverfahren jedoch keinen Zeitdruck. Die Profi-Klubs haben ihre Chance vertan, geschlossen aufzutreten und zu informieren. Jetzt geht es nur noch um Etappensiege.

Während in Bayern und anderen Bundesländern wieder mehrere Tausend Zuschauer zu Fußballspielen und anderen Freiluft-Großveranstaltungen kommen dürfen, hält Nordrhein-Westfalen an den bisherigen Regelungen fest. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes lässt nicht mehr als 750 Zuschauer zu.

Dies gilt für Freiluft- sowie für Indoor-Veranstaltungen gleichermaßen, unabhängig der Größe der Arenen. Diese Regelung ist seit dem 13. Januar in Kraft und läuft zunächst bis zum 9. Februar. Der 1. FC Köln hat nun jedoch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Eilverfahren gestellt.

Worum geht es?

Der FC will, ähnlich einer einstweiligen Verfügung, bewirken, dass das Oberverwaltungsgericht Münster die behördlichen Beschränkungen außer Kraft setzt. Die Geißböcke hoffen, im Bestfall über 25.000 Zuschauer gegen den SC Freiburg am Samstag zulassen zu können, mindestens aber 10.000 Fans.

"Vor allem die regionalen Unterschiede beim Umgang mit Großveranstaltungen bestärken uns, eine juristische Prüfung zu veranlassen", teilte der Klub mit. "In zahlreichen Bundesländern kam es zu Kompromisslösungen. In Nordrhein-Westfalen haben wir leider bisher vergeblich auf solche Kompromisse hingearbeitet." Der Klub nannte die aktuelle Grenze von 750 Zuschauern "nicht mehr nachvollziehbar und ohne Effekt".

Was sagt der zuständige Richter?

Am Dienstag bestätigte Jörg Sander, Vorsitzender Richter am OVG Münster, den Eingang des Antrags. Er erklärte, dass nun das Land NRW zu einer Stellungnahme aufgefordert sei, diese wird am Mittwoch erwartet. Am Donnerstag könnte dann die Entscheidung fallen.

Sander sah jedoch keine Eile. "Es droht kein endgültiger Rechtsverlust, das Fußballspiel an sich kann ja so oder so stattfinden", sagte Sander und kritisierte indirekt den FC für die späte Einreichung des Antrags. "Die Regel ist nicht neu, und dass man am Wochenende Heimspiele hat, weiß man ja schon länger."

Warum ist die Zuschauer-Frage so wichtig?

Der 1. FC Köln verliert pro Geisterspiel rund 1,8 Mio. Euro Umsatz. Daher nahm der Klub die Aussagen des Richters am Dienstag mit Irritation auf. Es gehe nicht um das Austragen eines Fußballspiels, sondern um die wirtschaftlichen Schäden, die durch unverhältnismäßige Einschränkungen entstünden, hieß es aus der Klubführung.

An dieser Stelle sehen sich nicht nur die Geißböcke missverstanden. Auch in anderen Sportarten wie Eishockey sind Ticketeinnahmen für die Vereine überlebenswichtig. Unterschiedliche Regelungen in den Ländern sorgen jedoch nicht nur für Wettbewerbsverzerrungen, sondern für existentielle Probleme. Das gilt auch für den FC.

Was haben die Klubs verpasst?

Verpasst haben der FC und andere Bundesligisten sowie Vereine und Verbände anderer Sportarten, sich zu organisieren und geschlossen an die Politik zu wenden. Während Leipzig, Köln, Dortmund und Bielefeld in der Fußball-Bundesliga auf eigene Faust juristisch ins Feld zogen, blieb ein gemeinschaftlicher Auftritt aus.

Weder die DFL als Dachverband noch die Klubs kommunizierten geschlossen die Probleme und Auswirkungen der politischen Entscheidungen. Und so können die Kölner einzig auf einen Etappensieg für NRW hoffen, während in anderen Ländern die Verhandlungen und juristischen Prüfungen fortschreiten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
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