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"Karate-Tritt" in Nizza: Köln-Fan zu Bewährungsstrafe verurteilt


Conference-League-Spiel
"Karate-Tritt" in Nizza: Köln-Fan zu Bewährungsstrafe verurteilt

Von dpa
21.06.2023Lesedauer: 1 Min.
Krawalle bei OGC Nizza gegen den 1. FC Köln: Ein Kölner Fan wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.Vergrößern des Bildes
Krawalle bei OGC Nizza gegen den 1. FC Köln: Ein weiterer FC-Fan wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. (Quelle: dpa)

Weil er einen französischen Fan während des Spiels gegen Nizza mit einem Karate-Kick attackierte, wurde ein FC-Fan zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Ein weiterer Randalierer bei den Fan-Ausschreitungen am Rande des Conference-League-Gruppenspiels zwischen OGC Nizza und dem 1. FC Köln im September vergangenen Jahres ist schuldig gesprochen worden.

Der 36-Jährige wurde vom Kölner Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch zu sechs Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Über den Gewaltausbruch am Rande des Fußballspiels sagte der Vorsitzende Richter: "Da ist etwas eskaliert, was nicht hätte eskalieren dürfen." Da brauche es ein deutliches Signal der Justiz in die Bevölkerung, dass so etwas nicht hingenommen wird, erklärte der Amtsrichter.

Bislang fünf Beteiligte verurteilt

Dem Angeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft ein "wuchtiger Karate-Tritt in das Gesicht" eines Kontrahenten zur Last gelegt. Vermummt mit einer Sturmhaube in den Farben des Kölner Stadtwappens konnte der Mann auf Fotos identifiziert werden. Zwei auf seinen unbekleideten Oberschenkeln befindliche Tätowierungen waren deutlich zu erkennen. Der Angeklagte hatte den Tritt gegen den ebenfalls gewalttätigen französischen Fan vor Gericht eingeräumt und seine Beteiligung an den Ausschreitungen bereut.

Mit dem Urteil sind bislang fünf Beteiligte an den Krawallen vom Kölner Amtsgericht zu Bewährungsstrafen zwischen einem halben und zwei Jahren Haft verurteilt worden; ein Angeklagter wurde freigesprochen. Im Januar dieses Jahres hatte das Amtsgericht Bergisch-Gladbach mit einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung das bislang härteste Urteil gegen einen Randalierer ausgesprochen. Derzeit sind weitere drei Nizza-Verfahren am Kölner Amtsgericht anhängig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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