Kiel Uniklinikum zieht Impfpflicht für neues Personal vor
Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) zieht die Impfpflicht für neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor, um Patienten und Besucher vor Corona zu schützen. Die neuen Beschäftigten müssen seit Montag entweder vollständig geimpft oder genesen sein. Alternativ sollen sie ein ärztliches Attest vorlegen, um zu zeigen, dass sie nicht geimpft werden können, wie das Klinikum mitteilte.
Der Vorstoß nimmt die ab 15. März 2022 geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes vorweg. Er gilt für alle Bereiche des Klinikums an den beiden Standorten in Kiel und Lübeck sowie sämtliche Tochtergesellschaften.
"Wir tragen die höchste Verantwortung gegenüber unseren Patientinnen und Patienten", kommentierte UKSH-Vorstandschef Jens Scholz. "Die Impfung ist sicher und im Rahmen unseres Hygienekonzeptes das beste Mittel, diese vulnerablen Gruppen, aber auch die Kolleginnen und Kollegen zu schützen." Zudem sei das UKSH als einziges Klinikum der Maximalversorgung im Land verpflichtet, die Krankenversorgung in jeder Situation sicherzustellen. Auch hierzu trage ein vollständiger Impfschutz der Mitarbeiter bei.
Scholz begrüßte die Impfpflicht im Gesundheitswesen. Das UKSH habe bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine sehr hohe Impfquote von 96 Prozent.