Kiel Gnadenerweise vor Weihnachten: Zwölf Gefangene früher frei
In diesem Jahr haben in Schleswig-Holstein bisher zwölf Gefangene mit Blick auf das nahende Weihnachtsfest von sogenannten Gnadenerweisen profitiert. Ein weiterer Gnadenerweis erging an einen Gefangenen aus der Justizvollzugsanstalt in Bremen, der von einem schleswig-holsteinischen Gericht verurteilt worden war, wie ein Sprecher des Justizministeriums am Montag der Deutschen Presse-Agentur sagte. Weitere Entlassungen könnten bis zum Ende des Begünstigungszeitraums am 6. Januar folgen.
Wie aus einer Umfrage der dpa hervorging, durften oder dürfen in den anderen Bundesländern insgesamt mindestens 790 Inhaftierte ihre Haftanstalten bereits früher verlassen. Im vergangenen Jahr waren bundesweit mehr als 960 Straftäter vorzeitig begnadigt worden.
Bei den Gnadenerweisen handelt es sich laut schleswig-holsteinischem Justizministerium nicht um eine Amnestie, sondern um Einzelfallentscheidungen. Vorzeitige Freilassungen in der Zeit vor Weihnachten sind an klare Voraussetzungen geknüpft. So muss die verhängte Haftstrafe ohnehin bis zum 6. Januar regulär enden. Ausgenommen sind grundsätzlich Gefangene, die wegen besonders schwerwiegender Verbrechen wie grober Gewaltdelikte oder Sexualstraftaten verurteilt wurden.