Kiel Bei Verstoß gegen Shopping-Regeln droht Bußgeld
Bei Verstößen gegen die 2G-Regel beim Shoppen droht in Schleswig-Holstein künftig 500 Euro Bußgeld. Das geht aus dem am Dienstag vom Kabinett beschlossenen überarbeiteten Bußgeldkatalog hervor, wie das Innenministerium mitteilte. Neu aufgenommen wurden seit Samstag geltende Corona-Einschränkungen im Handel. Zutritt zu vielen Geschäften haben nur noch Kundinnen und Kunden, die gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind.
Wer die 2G-Bedingungen nicht erfüllt, darf nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen - in Supermärkten und Discountern, Drogerien, Apotheken sowie Poststellen und Baumärkten, aber auch in Buchhandlungen, Blumenläden oder Tankstellen. Die Betreiber sind verpflichtet, die neue 2G-Regel deutlich sichtbar am Eingang des jeweiligen Geschäftes kenntlich zu machen. Andernfalls droht ihnen ein Bußgeld von 500 bis 1000 Euro.
Die Kundinnen und Kunden sollen zudem täglich stichprobenartig kontrolliert werden. Ist dies nicht der Fall, kann ein Bußgeld zwischen 1000 und 3000 Euro fällig werden. Betreiber müssen diese Kontrollen zudem dokumentieren. Andernfalls droht ein Bußgeld zwischen 500 und 2000 Euro. "Mir ist bewusst, dass dies vor allem für die Betreiberinnen und Betreiber von Einzelhandelsgeschäften einen enormen Mehraufwand bedeutet", sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU).