Kiel Schleswig-Holstein verlängert Corona-Landeshilfen bis März
Parallel zu den Corona-Bundeshilfen will Schleswig-Holstein eigene Programme für Unternehmen bis Ende März 2022 verlängern. Die derzeitige Situation vieler Betriebe erzwinge das, sagte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) der Deutschen-Presse-Agentur. Durch die jüngsten Beschlüsse auf Bundesebene breche vielen Firmen ein Großteil ihres Weihnachts- und Wintergeschäfts weg. "Wir werden darum weiter mit unserem Mittelstandssicherungsfonds, zwei Härtefallfonds, einem Sonderbeteiligungsprogramm sowie einem speziellen Programm für gemeinnützige Unternehmen gegensteuern."
Der Minister erinnerte mit Blick auf die Gastronomie daran, dass für den Anspruch auf Hilfsprogramme keine behördliche Schließungsverfügungen nötig sei: "Dafür reicht ein coronabedingter 30-prozentiger Umsatzrückgang zum Referenzzeitraum 2019."
Bereits im März 2021 hatte die Landesregierung nach Angaben des Ministers einen mit 300 Millionen Euro ausgestatteten Mittelstandssicherungsfonds für das Hotel- und Gaststättengewerbe eingerichtet. Angesichts der anhaltenden Einschränkungen 2020 sei ein Härtefallfonds für Darlehen sowie ein Härtefallfonds für Beteiligungen eingerichtet worden. Gemeinsam mit dem Bund habe man 40 Millionen Euro für stille oder offene Beteiligungen an notleidenden Betrieben bereit gestellt, um deren Eigenkapitalbasis zu stärken, sagte Buchholz. Im September 2020 sei noch ein Sonder-Darlehensprogramm für gemeinnützige Organisationen mit einem aktuellen Volumen von 15 Millionen Euro hinzugekommen.
Aus Buchholz' Sicht sind neben den reinen Zuschuss-Programmen des Bundes auch die Landes-Darlehen und Beteiligungen ein wirksames Mittel zur Krisenbewältigung. "Seit April 2020 haben wir aus unseren Landesprogrammen Darlehen- und Beteiligungen von rund 215 Millionen Euro an knapp 1500 schleswig-holsteinische Unternehmen ausgekehrt." Aktuell stünden noch 60 Millionen Euro zur Verfügung. Die Hilfen müssen über die Investitionsbank Schleswig-Holstein, die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft oder die Bürgschaftsbank des Landes beantragt werden.
Seit Ausbruch der Pandemie haben den Angaben zufolge Betriebe in Schleswig-Holstein rund 1,85 Milliarden Euro Bundeszuschüsse und mehr als 300 Millionen Euro Landeshilfen erhalten.