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Höchststrafe für Rendsburger Frauenmörder


Kiel
Höchststrafe für Rendsburger Frauenmörder

Von dpa
16.09.2021Lesedauer: 2 Min.
Prozess um Rendsburger Frauenmorde in KielVergrößern des Bildes
Ein Anwalt (l) sitzt zum Auftakt des Prozesses im Kieler Landgericht neben dem Angeklagten. (Quelle: Karen Katzke/dpa/dpa-bilder)

Bis zuletzt bestritt der eher schmächtige Angeklagte die Mordvorwürfe. Doch das Kieler Landgericht ließ am Donnerstag keine Zweifel: Der 41-Jährige tötete zwei Frauen in Rendsburg vorsätzlich - "zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs und heimtückisch", wie der Vorsitzende Richter Jörg Brommann feststellte. Das Gericht verhängte dafür am Donnerstag die höchstmögliche Strafe: Lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung.

Der Angeklagte stehe noch immer auf dem Standpunkt, er habe mit allem nichts zu tun, sagte Brommann. Doch der Mann sei "vom Sex besessen" und habe einen "Hang zu schweren Straftaten". Er sei für die Allgemeinheit gefährlich. Die sadistischen sexuellen Fantasien hätten sich über die Jahre "zu immer drastischeren Ausmaßen gesteigert", sagte der Richter. Der Angeklagte habe mit seinen Taten gezeigt, dass er bereit sei, "gegen den Willen von Frauen zu handeln und diese auch zu töten." Beide Frauen wurden misshandelt und gefesselt. Sie erstickten mit fest fixierten Plastiktüten über dem Kopf.

Das erste Opfer des Mannes starb im August 2018 - in der Wohnung der damaligen Verlobten des Angeklagten. Er ließ eine 26-Jährige aus Geesthacht demnach schon frühmorgens in die Wohnung kommen, während seine Partnerin arbeitete. Die unter anderem in gelbe und blaue Plastiktüten gewickelte Leiche versteckte er dann auf dem Dachboden, hinter Bananenkisten. Sie wurde durch Ermittlungspannen der Polizei erst nach dem zweiten Mord gefunden - an einer 40-Jährigen. In diesem Fall war der Angeklagte als letzter Freier ermittelt worden.

Die 40-Jährige, die im September 2020 in ihrer Wohnung getötet wurde, hätte laut Urteil möglicherweise nicht sterben müssen. Denn der Angeklagte geriet schon bei der ersten Tat ins Visier, weil er eine EC-Karte des Opfers nutzte. Doch die Polizei durchsuchte nur seine Wohnung, nicht wie im Durchsuchungsbefehl vorgesehen auch den Dachboden. "Wäre durchsucht worden, würde die Frau mit gewisser Wahrscheinlichkeit noch leben", sagte Brommann. Die Nebenklage kündigte eine Schadenersatzklage gegen das Land Schleswig-Holstein an.

Der 41-Jährige, der schon in der Jugend sexuell auffällig wurde und auch in Haft saß, bestritt gegenüber einer Gutachterin die Taten. Er sei kein Mörder. Brommann wies das entschieden zurück. Der Angeklagte behaupte "immer, wenn ihm etwas zur Last gelegt werde, man wolle ihm was anhängen", sagte er. "Das ist so abwegig wie nur irgendetwas". Der Mann mit einer dissoziativen Persönlichkeitsstruktur und narzisstischen und sadistischen Zügen sei "nicht lernfähig" und voll schuldfähig.

Schon früh habe der Angeklagte eine Affinität zu Nylons und weiblichen Füßen als Fetische zum Lustgewinn entwickelt, so der Richter. Im Laufe der Jahre seien zunehmend Fesselungs- und Würgefantasien hinzugekommen. Eine Zeugin habe berichtet, er habe sie "zusammengeschnürt wie einen Rollbraten". In den über Chats in einschlägigen Foren angebahnten Kontakten ließ der Angeklagte spätestens ab 2013 seinen sadistischen Neigungen zunehmend Lauf: Er sei der "Gebieter, Meister oder Daddy", die Frauen seine "Sklavinnen oder Schulmädchen", schilderte Brommann.

Das Gericht folgte mit dem Urteil weitgehend den Strafanträgen von Staatsanwältin und Nebenklägern. Der Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe bis maximal 15 Jahre gefordert und die Unterbringung in der Psychiatrie. Er will Revision prüfen.

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