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Psychologisches Gutachten: Mutmaßlichen Doppelmörder in Kiel sieht sich als Opfer


Prozess um tote Prostituierte
Mutmaßlicher Doppelmörder sieht sich selbst als Opfer

Von dpa
Aktualisiert am 18.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger: Im Prozess wird das Gutachten einer psychiatrischen Fachärztin erwartet.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger: Im Prozess wird das Gutachten einer psychiatrischen Fachärztin erwartet. (Quelle: Karen Katzke/dpa-bilder)
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Im Prozess um einen mutmaßlichen Doppelmörder in Kiel hat eine Fachärztin ein Gutachten vorgestellt. Es sollte Hinweise auf die Schwere der Schuld des Angeklagten geben

Im Kieler Prozess um zwei Frauenmorde in Rendsburg hat am Mittwoch eine psychiatrische Fachärztin ihr Gutachten zu dem Angeklagten vorgetragen. Dabei zeichnete sie das Bild eines Mannes, der sich zu Unrecht des zweifachen Mordes beschuldigt und in seinem Leben überhaupt als Opfer der anderen sieht.

"Er betonte, er habe nichts gemacht. Es sei alles nicht wahr, er sei völlig zu Unrecht in Haft", sagte die Sachverständige für forensische Psychiatrie, Raphaela Basdekis-Jozsa. Seine DNA-Spuren am Tatort könne er sich nicht erklären, auch nicht, wie eine der beiden Leichen auf seinen Dachboden gekommen sei, habe der Mann auf ihre Fragen geantwortet.

Angeklagter verstrickt sich in Widersprüchen

"Alle würden ihn für einen Mörder halten, aber er sei wirklich keiner", habe er betont. Dabei habe sich der 41-Jährige immer wieder in Widersprüche zu eigenen Angaben und zur Aktenlage verwickelt, sagte die Sachverständige. So bestritt er zunächst Kontakte zu Prostituierten und sado-masochistische Sex-Praktiken, um dann nur einen Kontakt zu einer Prostituierten einzuräumen, mit der er sich mal in Bremen getroffen, aber für eine Zahlung von 150 Euro nur geredet habe.

Dann aber habe der Angeklagte, der zuletzt als Möbelpacker arbeitete, ihr auch erzählt, dass ihn mal eine Prostituierte bei einem Umzug angesprochen habe, ob er das auch mal privat für sie machen würde, sagte die Gutachterin. "Die sei später ermordet worden, er habe sie aber nicht wiedergesehen," habe er dazu gesagt.

Lebenslange Haft oder Sicherungsverwahrung

Laut Anklage tötete der 41-Jährige im August 2018 eine 26-Jährige aus Geesthacht und im September 2020 eine 40-Jährige aus Rendsburg "zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, aus Habgier und heimtückisch". Beide Opfer sollen geschlagen und mit Klebeband gefesselt worden sein, bevor ihnen Plastiktüten über den Kopf gezogen wurden. Die Leiche der 26-Jährigen wurde erst nach dem zweiten Mord auf dem Dachboden des Mannes hinter Kisten versteckt gefunden.

Das Gutachten sollte nun Frage seiner Schuldfähigkeit und Gefährlichkeit für die Allgemeinheit beantworten. Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten nicht nur lebenslange Haft, sondern auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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