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Corona-Lockerungen: Wieder größere private Treffen in Schleswig-Holstein möglich


Corona-Lockerungen
Wieder größere private Treffen in Schleswig-Holstein möglich

Von dpa
Aktualisiert am 31.05.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein Mann und eine Frau stoßen mit ihren Getränken an (Archivbild): In Schleswig-Holstein gelten nun andere Corona-Regeln.Vergrößern des Bildes
Ein Mann und eine Frau stoßen mit ihren Getränken an (Archivbild): In Schleswig-Holstein gelten nun andere Corona-Regeln. (Quelle: Frank Molter/dpa-bilder)

Der Norden lockert die Corona-Regeln in vielen Bereichen. t-online zeigt ihnen, was seit Montag in Kultur, Sport, Schule und im Privaten gilt.

Es wird gelockert in Schleswig-Holstein: Seit Montag dürfen sich im Norden wieder mehr Menschen treffen. Die neue Corona-Landesverordnung erlaubt nun drinnen wieder private Treffen von zehn Personen aus bis zu ebenso vielen Haushalten. Weitere Lockerungen der Corona-Regeln betreffen Veranstaltungen, den Sport und die Kultur.

Stufenweise will die Landesregierung wieder größere Veranstaltungen erlauben. Am Samstagabend beschloss sie eine neue Corona-Verordnung. Alle zwei Wochen soll sie künftig angepasst werden.

Lockerungen bei Kultur und Sport

Je nach Art sind unter Auflagen im Norden drinnen wieder Veranstaltungen von bis zu 125 Teilnehmern möglich, im Freien bis zu 250. Bei Festen und Empfängen sind drinnen bis zu 25, draußen bis zu 50 Personen erlaubt. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Zudem entfällt die Sperrstunde: Damit müssen Restaurants nicht mehr um 23 Uhr schließen.

Bei Konzerten, im Theater oder Kino sind unter Auflagen nun bis zu 125 Personen drinnen und 250 draußen erlaubt. In Museen und Ausstellungen besteht keine Testpflicht mehr. Alle Sportanlagen dürfen wieder öffnen, auch Fitnessstudios. Bei Sport im Innenraum gilt ab zehn Personen eine Testpflicht, bei Kindern und Jugendlichen bis 25 Teilnehmern nicht. Testpflicht besteht bei Fitnessstudios und in Schwimmhallen.

Niedrige Inzidenz

Draußen sind bei Sportveranstaltungen bis zu 50 Teilnehmer ohne Testpflicht erlaubt. Den Amateursport dürfen wieder Zuschauer verfolgen – analog zu den Vorgaben für Veranstaltungen. Unter Auflagen ist wieder Prostitution erlaubt – bei Erfassung der Kontaktdaten sowie mit Hygienekonzept für Freier und Prostituierte.

Zum Wochenstart entfällt nun auch die Maskenpflicht auf den Schulhöfen – wenn Abstände eingehalten werden und die Mädchen und Jungen in ihren Kohorten bleiben, wie das Bildungsministerium am Wochenende mitteilte. Das sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Normalität an den Schulen, sagte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) dazu.

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Schleswig-Holstein lag am Wochenende dem Gesundheitsministerium zufolge bei 17,9 (Stand 29.5., 19.45 Uhr).

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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