Verschärfter Lockdown Härtere Kontaktbeschränkungen treten in Kiel in Kraft
In Schleswig-Holstein gilt seit Montag der härtere Lockdown. Auch in Kiel bedeutet das verschärfte Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit und zu Hause.
In Kiel und ganz Schleswig-Holstein ist der verschärfte Lockdown in Kraft getreten. Private Treffen sind nur noch mit Personen eines gemeinsamen Haushalts und einer weiteren Person zulässig – unabhängig vom Ort. Es gibt zwei Ausnahmen: Wenn es um die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder von pflegebedürftigen Menschen geht. So können etwa zwei Haushalte die Betreuung ihrer Kinder gemeinsam sicherstellen.
Spezielle Hotspot-Regelungen
Die Landesregierung hatte am Freitag eine Neufassung der Landesverordnung zur Corona-Bekämpfung beschlossen. Zudem wurde ein Erlass für Maßnahmen in Regionen mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche ergänzt. Damit setzt Schleswig-Holstein die Bund-Länder-Beschlüsse vom vergangenen Dienstag um. Die neuen Regeln gelten bis Ende Januar. Am Montag lagen laut den Zahlen des Robert-Koch-Instituts alle Landkreise in Schleswig-Holstein unter der Inzidenz-Grenze von 200. Für Kiel meldete das RKI am Montag eine Inzidenz von 90,8.
Kontaktbeschränkungen seien eines der schärfsten Schwerter im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus, sagte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP). Er appellierte an die Schleswig-Holsteiner, in den nächsten drei Wochen möglichst auf jeden Kontakt zu verzichten, der nicht unbedingt notwendig ist. Erst Mitte der Woche werde man richtig einschätzen können, wie sich über Weihnachten und Neujahr das Infektionsgeschehen entwickelt habe.
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Ausgangssperren wie in anderen Bundesländern sind als mögliche Maßnahmen bei hohen Infektionszahlen in Schleswig-Holstein nicht vorgesehen. Allerdings können Kreise und Kommunen die Bewegungsfreiheit auf 15 Kilometer um den Wohnort einschränken – falls die Sieben-Tage-Inzidenz über 200 liegt. "Es gibt für diese Maßnahme aber keinen Automatismus", sagte Garg. Man werde im Einzelfall schauen, ob es ein isoliertes Ausbruchsgeschehen gebe oder das Virus breit in der Bevölkerung zirkuliere.
Distanzunterricht und Testpflicht in Pflegeheimen
In den Schulen gibt es bis Ende Januar keinen Präsenzunterricht. Stattdessen ist Lernen auf Distanz angesagt, etwa per Videochat im Internet oder über Lernmanagementsysteme. Das gilt auch für die Berufsschulen. Eine Ausnahme sind die Abschlussjahrgänge. Sie erhalten Lern- und Vorbereitungsangebote in den Schulen. Es gibt auch eine Notbetreuung für Schüler der Klassen eins bis sechs.
Für Besuche in Pflegeeinrichtungen gibt es eine Verschärfung. Weiterhin können zwei Menschen einen Heimbewohner besuchen. Es muss sich aber stets um dieselben Personen handeln und sie müssen registriert sein. Neu hinzu kommt, dass Besucher einen maximal 24 Stunden alten negativen Corona-(Schnell-)Test vorlegen müssen. Testungen sollen auch in den Heimen angeboten werden.
Für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten wurde die Quarantäneverordnung verschärft. So wurde wieder eine Testpflicht bei der Einreise eingeführt. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein. Es ist auch möglich, sich erst bei der Einreise testen zu lassen.
- Nachrichtenagentur dpa
- Robert-Koch-Institut: Covid-19-Dashboard