Kiel Lehrerin muss nicht unterrichten: Land legt Rechtsmittel ein
Schleswig-Holsteins Bildungsministerium hat nach eigenen Angaben Rechtsmittel gegen einen Gerichtsbeschluss eingelegt, demzufolge eine lungenkranke Lehrerin wegen der Corona-Risiken vorerst nicht direkt Schüler unterrichten muss. Ministerin Karin Prien (CDU) sagte am Freitag auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur, "es handelt sich um einen vorläufigen Zwischenbeschluss in einem Eilverfahren, in dem das Land noch nicht gehört wurde". "Es ist also noch nicht einmal im Eilverfahren eine abschließende Entscheidung getroffen worden."
Das Verwaltungsgericht in Schleswig hatte am Donnerstag dem Bildungsministerium untersagt, die Lehrerin aus dem Kreis Segeberg bis zu einer endgültigen Entscheidung wie geplant einzusetzen. An diesem Montag beginnt in Schleswig-Holstein das neue Schuljahr. Nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sind etwa 20 ähnliche Klagen beim Verwaltungsgericht sowie bei Arbeitsgerichten anhängig. Der jetzt gefasste Beschluss sei die erste Gerichtsentscheidung hierzu in Schleswig-Holstein.
Laut Prien hatte bereits in einem anderen Verfahren das Gericht die Rechtslage dargelegt - mit dem Ergebnis, dass die Antragstellerin mangels Erfolgsaussichten ihren Eilantrag zurückgezogen habe. "Wir sehen jetzt den weiteren Entscheidungen der Gerichte entgegen", sagte die Ministerin. Dem Ministerium seien zehn solcher Verfahren bekannt.
Rund 1600 Lehrer haben in Schleswig-Holstein Atteste vorgelegt, dass sie zu Corona-Risikogruppen gehören und deshalb derzeit nicht direkt Schüler unterrichten könnten. Der betriebsärztliche Dienst hat nach den bisher bekannten Zahlen 780 Fälle geprüft und lediglich 32 Unterrichtsbefreiungen ausgesprochen.
Die SPD erinnerte an die Fürsorgepflicht des Landes als Dienstherr. Wenn Lehrer aus wohlerwogenen Gründen Atteste über Vorerkrankungen aufwiesen, die den unvermeidbaren Umgang mit vielen Menschen an den Schulen, besonders im Unterricht, nun einmal unmöglich machten, "spricht Ministerin Prien von "subjektiven Empfindungen"", kritisierte der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Martin Habersaat, am Freitag.
"Dass dagegen jetzt Klagen laufen, die die Dienstherrin an ihre Fürsorgepflicht erinnern, kann niemanden verwundern. Wir begrüßen es, dass die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft solche Musterklagen unterstützt und erwarten vom Ministerium, dass es nicht länger nach dem Prinzip: "Wird schon irgendwie gutgehen!" verfährt", kritisierte Habersaat.