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Prozess um Tod einer 23-Jährigen durch Mast im Frühjahr


Kiel
Prozess um Tod einer 23-Jährigen durch Mast im Frühjahr

Von dpa
01.11.2021Lesedauer: 2 Min.
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Eine Darstellung der Göttin Justitia. (Quelle: Carsten Koall/dpa/Symbolbild/dpa)
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Der Prozess um den Tod einer 23-Jährigen durch einen umgestürzten Fahnenmast auf dem Kieler Rathausplatz soll im April beginnen. Angesetzt sind für das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Lkw-Fahrer und dessen Beifahrer bis Juni 2022 sechs Verhandlungstage, wie eine Sprecherin des Kieler Amtsgerichts am Montag sagte. Zuvor hatten die "Kieler Nachrichten" darüber berichtet.

Eine Auszubildende war am 3. August 2020 von dem 14 Meter hohen Fahnenmast erschlagen worden. Sie hatte sich am Morgen ihres ersten Ausbildungstages als städtische Angestellte mit 50 weiteren neuen Azubis für ein gemeinsames Foto auf dem Rathausplatz versammelt.

Im März hatte die Kieler Staatsanwaltschaft Anklage gegen den damals 61 Jahre alten Fahrer und seinen 73 Jahre alten Beifahrer erhoben. Sie hatten am Unglückstag mit dem Lastwagen Baumaterial für die Renovierung der Rathaus-Fassade transportiert.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten die Männer den Tod der Frau durch das widerrechtliche Befahren des Platzes und das Zurücksetzen des Fahrzeugs ohne erforderliche Einweisung mitverursacht. Sie sollen ohne entsprechende Genehmigung den Rathausplatz befahren und den Anhänger neben dem Mast abgestellt haben, nachdem der Beifahrer einen zur Absperrung dienenden Pfosten entfernt haben soll.

Als sich die Azubis für das Foto auf dem Platz aufhielten, sollen die Angeklagten diesen erneut befahren haben, um den Anhänger wieder anzukoppeln. Während der 73-Jährige den Hänger dafür vorbereitet haben soll, habe der 61-Jährige den 7,5-Tonner etwa mit Schrittgeschwindigkeit zurückgesetzt und mit dem Heck den Fahnenmast getroffen, wobei dieser brach.

Früheren Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge ergaben die Ermittlungen auch einen Materialfehler des Fahnenmasts. Dessen Hersteller droht ein Verfahren wegen eines möglichen Mitverschuldens.

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