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Landespolitik | SPD will Mieter per Gesetz besser schützen


Landespolitik
SPD will Mieter per Gesetz besser schützen

Von dpa
Aktualisiert am 18.06.2022Lesedauer: 3 Min.
Landtag Schleswig-HolsteinVergrößern des Bildes
Blick in den Plenarsaal des Landtags von Schleswig-Holstein (Quelle: Axel Heimken/dpa/dpa-bilder)

Die SPD im Kieler Landtag will Mieter besser vor einer Verwahrlosung der von ihnen bewohnten Wohnung schützen. Städte und Gemeinden sollen die Möglichkeit bekommen, per Satzung Vermietern Reparaturen anzuordnen und Bußgelder zu verhängen. Dies sieht der Entwurf eines Wohnraumschutzgesetzes vor, den Fraktionschef Thomas Losse-Müller am Freitag in Kiel vorgestellt hat. Damit soll sich der Landtag in der letzten Juni-Woche befassen.

Interventionsmöglichkeiten sollen zum Beispiel dann greifen, wenn Heizung oder sanitäre Bedingungen unzureichend oder Wände feucht sind. Vermieter nutzten den engen Wohnungsmarkt aus, ließen Wohnungen auch verkommen, sagte Losse-Müller unter Hinweis auf Beispiele in Bad Oldesloe und Kiel. Das sei ein Problem in ganz Schleswig-Holstein.

"Wir wollen mit einem Wohnraumschutzgesetz den Städten und Gemeinden endlich eine Möglichkeit geben, an diesen Stellen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter zu intervenieren", sagte Losse-Müller. Viele Mieter seien finanziell oder von ihren Kenntnissen her nicht in der Lage, sich selbst durchzusetzen. "Es ist Aufgabe des Staates und auch der Gemeinschaft, diese Mieter zu schützen", sagte Losse-Müller.

Die Lage werde dadurch dramatischer, dass bezahlbarer Wohnraum fehle. Jedes Jahr gingen 2000 Sozialwohnungen verloren; es kämen kaum welche nach. Dadurch kämen Mieter stärker unter Druck, da sie keine Alternativen hätten. Laut Investitionsbank seien schätzungsweise mehr als 40.000 Wohnungen im Land zu alt, um noch saniert zu werden. "Die müssten eigentlich ersetzt werden, werden es aber nicht."

Die SPD wolle mit ihrer Initiative auch gegen Zweckentfremdung angehen, sagte Losse-Müller. Viele Orte hätten das Problem, dass zum Wohnen gebaute Wohnungen zunehmend als Zweit- oder Ferienwohnungen genutzt werden. Kommunen sollten die Möglichkeit bekommen, die Nutzung als Ferienwohnung zeitlich zu befristen. "Eigentum verpflichtet, und eine Wohnung, die als Wohnraum gebaut worden ist, muss erstmal als Wohnraum zur Verfügung stehen", sagte Losse-Müller.

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) unterstützte die Initiative der SPD. "Die künftige Landesregierung könnte mit wenig Aufwand rasch etwas für Mieterinnen und Mieter im Land tun, ohne dass es den Staatshaushalt viel Geld kostet", erkläre Direktor Andreas Breitner. CDU und Grüne hätten vor der Wahl versprochen, mehr für das bezahlbare Wohnen tun zu wollen. "Jetzt können sie ihren Versprechen Taten folgen lassen." Bestehende bezahlbare Wohnungen müssten instandgehalten und dürften nicht vernachlässigt werden.

Mit Hilfe eines Wohnraumschutzgesetzes sollten Kommunen auf einfachem Wege Immobilien überprüfen können und, sollte eine Vernachlässigung festgestellt werden, die Eigentümer zu einer Instandsetzung verpflichten können, erläuterte Breitner. Es dürften nicht vorher aufwendige Gutachten erstellt werden müssen. Schrottimmobilien gäbe es gar nicht, wenn die Behörden frühzeitig eingreifen könnten. Breitner verwies auf ein Gesetz, das in Hamburg seit 1982 gilt und im Wesentlichen zwei Ziele verfolge: Erhaltung und Pflege von Wohnraum sowie Vermeidung und Beseitigung der Zweckentfremdung bestehenden Wohnraums.

Zuspruch kam auch von den Gewerkschaften. "Beim Wohnen darf es nicht um Rendite gehen", sagte DGB-Nord-Chefin Laura Pooth. "Die öffentliche Hand muss bei der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum endlich wieder selbst aktiv werden und bauen oder zumindest dafür sorgen, dass gemeinnützige Genossenschaften stärker zum Zug kommen." Die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen könnte mit einem Gesetz stärker eingeschränkt werden. "Das ist gerade hier in Schleswig-Holstein ein großes Problem und deswegen brauchen wir ein solches Gesetz auch", meinte Pooth.

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