Justiz Ostseetunnel beschäftigt Ende 2022 Bundesverwaltungsgericht
Der Bau des Ostseetunnels zwischen Fehmarn und Dänemark beschäftigt am 7. Dezember erneut das Bundesverwaltungsgericht. Die Richter in Leipzig müssen darüber entscheiden, ob die geplanten Ausgleichsflächen für beim Bau zerstörte Riffe ausreichen. Ende Januar lehnte das Gericht den Eilantrag einer Umweltvereinigung ab.
"Mit dem eigentlichen Bau der Beltquerung hat das alles nichts mehr zu tun, dafür besteht Baurecht", sagte Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) am Dienstag. Geklagt haben der Naturschutzbund (Nabu), das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung und ein Fährunternehmen. Zuvor hatte das "Flensburger Tageblatt" über den Zeitpunkt des Verfahrens berichtet.
Im November 2020 hatte das Bundesverwaltungsgericht Klagen gegen den Bau des Tunnels abgewiesen. Ausgeklammert wurden erst nach Abschluss der Planungen entdeckte Riffe. Dafür soll das Land Schleswig-Holstein Ausgleichsflächen an anderer Stelle schaffen.
Früheren Angaben von Buchholz zufolge sind die Riffe durch Baggerarbeiten zum Zeitpunkt der Klage bereits fast vollständig zerstört gewesen. Es gehe nur noch um die Größe der Ausgleichsflächen, sagte er. Diese sei großzügiger berechnet worden als gesetzlich notwendig. Die neuen Flächen lägen zudem in einem wertvolleren Gebiet.
Der etwa 18 Kilometer lange Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich von 2029 an die deutsche Ostseeinsel Fehmarn und die dänische Insel Lolland verbinden. Der Absenktunnel soll die Reisezeit zwischen Hamburg und Kopenhagen von bislang fünf Stunden auf künftig unter drei Stunden verkürzen. Absenktunnel bestehen aus vorgefertigten Betonteilen, die in einen Graben auf dem Meeresgrund abgesenkt werden.