Karlsruhe Urteil zu Verfassungsschutz-Befugnissen kommt am 26. April
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 26. April sein Urteil zu den Befugnissen des bayerischen Verfassungsschutzes. Das teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Freitag mit.
Das bayerische Gesetz war 2016 auf Initiative von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) umfassend geändert worden. Insbesondere sollte der Austausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei verbessert werden. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die das Karlsruher Verfahren angestoßen hat, sieht Grundrechte verletzt und will verhindern, dass das Beispiel bundesweit Schule macht.
Die Verfassungsbeschwerde bezieht sich auf eine ganze Reihe an Regelungen, unter anderem zur Online-Durchsuchung, zum Einsatz von V-Leuten, zum Abruf von Vorratsdaten, zur Überwachung von Wohnungen und zu längerfristigen Observationen. Nach Angaben des zuständigen Ersten Senats unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth wurden nachrichtendienstliche Befugnisse noch nie in solcher Breite angegriffen. Verhandelt wurde am 14. Dezember. (Az. 1 BvR 1619/17)