Koblenz Staatsfolter in Syrien: Beweisaufnahme beendet
Im laut Bundesanwaltschaft weltweit ersten Strafprozess um Staatsfolter in Syrien hat der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht Koblenz am Mittwoch die Beweisaufnahme geschlossen. An diesem Donnerstag (2.12.) wird laut dem Gericht der Beginn der Plädoyers erwartet. Nach Mitteilung der Bundesanwaltschaft macht Oberstaatsanwalt Jasper Klinge den Auftakt. Da an den nächsten Verhandlungstagen auch die Plädoyers einer Reihe von Nebenklägern sowie der Verteidigung folgen sollen, halten Prozessbeobachter es für gut möglich, dass sich das Verfahren noch bis ins neue Jahr zieht.
Es begann im April 2020 mit zwei Angeklagten. Im Februar 2021 wurde der jüngere, der Syrer Eyad A., zu viereinhalb Jahren Haft wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt (Az. 1 StE 9/19). Der nach Deutschland geflohene 45-Jährige hatte nach Überzeugung der Richter in Syrien 2011 dazu beigetragen, 30 Demonstranten des Arabischen Frühlings ins Foltergefängnis des Hauptangeklagten Anwar R. zu bringen. Über die Revision von Eyad A. gegen sein Urteil ist laut Bundesanwaltschaft noch nicht entschieden.
Dem verbleibenden Angeklagten Anwar R. wirft die Bundesanwaltschaft Verbrechen gegen die Menschlichkeit 2011 und 2012 vor. Der 58-Jährige Syrer soll in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Hauptstadt Damaskus als Vernehmungschef für die Folter von mindestens 4000 Menschen verantwortlich gewesen sein. Mindestens 58 Gefangene seien gestorben. Der ebenfalls nach Deutschland geflohene Ex-Oberst Anwar R. hat die Vorwürfe zu Prozessbeginn abgestritten.