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Linke: Rundfunk-Urteil "Ohrfeige für Kenia-Koalition"


Karlsruhe
Linke: Rundfunk-Urteil "Ohrfeige für Kenia-Koalition"

Von dpa
05.08.2021Lesedauer: 1 Min.
Eva von Angern (Die Linke)Vergrößern des Bildes
Eva von Angern, Spitzenkandidatin der Partie die Linke in Sachsen-Anhalt. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa/Archivbild/dpa-bilder)

Nach der Rundfunk-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat die Linke in Sachsen-Anhalt der geschäftsführenden Landesregierung verfassungswidriges Verhalten vorgeworfen. "Das heute veröffentlichte Urteil ist eine deutliche Ohrfeige für die immer noch geschäftsführende Kenia-Koalition in Sachsen-Anhalt", teilte Linken-Fraktionschefin Eva von Angern am Donnerstag mit. "Das Urteil macht noch einmal deutlich, dass hier sehenden Auges Verfassungsbruch durch die Koalition aus CDU, SPD und Grünen begangen wurde, nur um den Leuten vorzugaukeln, dass eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 86 Cent verhindert werden könnte." Leidtragende seien nun die Beitragszahler.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft gesetzt. Das Bundesland habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied das Karlsruher Gericht nach Angaben vom Donnerstag. Bis es eine Neuregelung gibt, gilt nach Beschluss des Verfassungsgericht Artikel 1 der ursprünglichen Regelung rückwirkend seit 20. Juli. Der Rundfunkbeitrag steigt damit um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro. (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.)

Die schwarz-rot-grüne Landesregierung von Sachsen-Anhalt war an dem Streit über die Erhöhung Ende des vorigen Jahres beinahe zerbrochen. Die CDU hatte die Erhöhung strikt abgelehnt, die Koalitionspartner SPD und Grüne wollten sie hingegen mittragen. Um zu verhindern, dass die CDU-Fraktion die Erhöhung im Magdeburger Landtag mit den Stimmen der AfD blockiert, hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) die Entscheidung dem Landtag entzogen und so für ein Veto Sachsen-Anhalts gesorgt, ohne dass das Parlament darüber abgestimmt hatte.

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