Karlsruhe Karlsruhe entscheidet über Rundfunkbeitrag
Das Bundesverfassungsgericht will am Donnerstag seine Entscheidung zu Beschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt veröffentlichen. Das kündigte das Gericht am Montag in Karlsruhe auf seiner Internetseite an. (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.)
Eilanträge hatten die obersten Verfassungsrichter Deutschlands kurz vor Weihnachten abgewiesen, weil sie nicht gut genug begründet worden seien. Die Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender seien "weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet", hatte das Gericht damals erklärt.
Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle für öffentlich-rechtliche Sender und wird seit 2013 je Wohnung erhoben. Er beträgt 17,50 Euro pro Monat und hatte zum Jahreswechsel um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen sollen. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009 gewesen, ermittelt von einer unabhängigen Kommission, der KEF. So sollte eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgeglichen werden. Damit der ausgehandelte Staatsvertrag in Kraft treten kann, fehlt allerdings die Zustimmung Sachsen-Anhalts.
Ministerpräsident Reiner Haseloff von der CDU hatte den Gesetzentwurf am 8. Dezember vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine Partei - anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne - die Erhöhung nicht mittragen würden. Weil aber alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen, ist die Erhöhung somit blockiert.