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Frau kauft entwendetes Wohnmobil: Wagen und Geld weg?


Karlsruhe
Frau kauft entwendetes Wohnmobil: Wagen und Geld weg?

Von dpa
19.06.2020Lesedauer: 1 Min.
BGHVergrößern des Bildes
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und Schriftzug Bundesgerichtshof. (Quelle: Uli Deck/dpa/dpa-bilder)
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Mit einem kleinen Wohnmobil will sich eine junge Frau aus Hessen einen Traum erfüllen. Ob der Kauf des von einem Unbekannten bei einer Probefahrt entwendeten Wagens für sie im finanziellen Fiasko endet, entscheidet jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das Autohaus aus dem niedersächsischen Buxtehude verlangt den Mercedes Marco Polo im Wert von fast 53 000 Euro zurück und hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main Recht bekommen.

Die Frau hatte den Wagen im September 2017 in einem Internetportal gesehen und für 46 500 Euro in Hamburg von einem Mann gekauft. Die Papiere waren professionell gefälscht. Der Betrug flog auf, als die Frau das als gestohlen gemeldete Auto zulassen wollte. Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft verlief im Sande.

Wie schwierig die rechtliche Bewertung ist, wurde in der Verhandlung des V. Zivilsenats am Freitag deutlich. Es geht im Kern um die Frage, inwieweit das Autohaus mit der Überlassung des Autos für eine unbegleitete Probefahrt seinen Besitz aus den Händen gegeben hat. Davon hängt nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Christina Stresemann ab, ob dem Autohaus der Wagen im juristischen Sinne abhandengekommen ist. Das hätte Konsequenzen für die Käuferin. Denn: "An abhandengekommenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben", sagte Stresemann.

Ein Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden. (V ZR 8/19)

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