Während der Ferienzeit Für weniger Stau: Lkw-Fahrverbot auf Autobahnen nun auch samstags
Ab sofort wurde nicht nur für sonntags sondern auch samstags ein Lkw-Fahrverbot auf der A8 und A61 ausgesprochen. Auf der A5 gilt das Verbot zwischen dem Darmstädter Kreuz und Karlsruhe Süd, auf der A6 zwischen der Anschlussstelle Schwetzingen/Hockenheim und dem Kreuz Nürnberg Süd. Ziel ist es,
Samstags, zwischen 7 Uhr und 20 Uhr, dürfen von nun auch nur noch Lkws mit einem Sondergenehmigung fahren. Alle 7,5-Tonner oder Lkws mit Anhänger sind von dieser Einschränkung vom 1. Juli bis zum 31. August diesen Jahres betroffen.
Es gibt jedoch auch generelle Ausnahmen: So dürfen Frischwaren wie Milch, Fleisch, Fisch sowie Obst und Gemüse weiterhin auch samstags ausgeliefert werden. Auch Abschlepp- und Pannendienstfahrzeuge, der Transport von lebenden Bienen und Fahrten in Kombination mit Güterverkehr auf Gleisen sind gestattet.
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Das an Sonn- und Feiertagen geltende Lkw-Fahrverbot bleibt unberührt und gilt weiterhin von 0 bis 22 Uhr. Ziel ist es, mit diesen Fahrverboten einen reibungslosen Ferienreiseverkehr zu schaffen.
- Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe