Beschlossene Verordnung E-Scooter in Bus und Bahn kostenfrei mitnehmen
Ab dem 1. August ist es soweit: E-Tretroller dürfen zukünftig in den öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden.
Voraussetzung für die Mitnahme im öffentlichen Straßenverkehr ist derzeit die erforderliche Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt. Der Verkehrsbund Rhein-Neckar (VRN) hat mit den acht E-Scooter-Anbietern Gespräche geführt, um Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit sicherzustellen.
"E-Tretroller sind eine umweltfreundliche und innovative Mobilitätsform, die wir in unser bestehendes Mobilitätsangebot integrieren möchten", so Christian Specht, Vorsitzender des Zweckverbandes Verkehrsbund Rhein-Neckar. E-Scooter hätten laut Specht das Potenzial, zur Erreichung der klimapolitischen Ziele im VRN beizutragen.
Mitnahmeregelung im ÖPNV
E-Tretroller, die weniger als 15 Kilogramm wiegen, höchstens 115 Zentimeter lang sind und eine Radgröße von maximal neun Zoll haben dürfen ab dem 1. August zusammengeklappt als "Handgepäck" in Bus und Bahn mitgenommen werden – und zwar kostenfrei. Wichtig ist jedoch, dass die E-Scooter nicht an den Steckdosen in der Bahn geladen werden dürfen.
- Pressemitteilung des VRN