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Gerichtsverhandlung | BGH: Dieselskandal zu Sammelklage und Restschadenersatz


Gerichtsverhandlung
BGH: Dieselskandal zu Sammelklage und Restschadenersatz

Von dpa
Aktualisiert am 13.06.2022Lesedauer: 1 Min.
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Eine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Der Bundesgerichtshof (BGH) steht vor der Klärung weiterer Punkte im VW-Abgasskandal. Die Karlsruher Richterinnen und Richter verhandeln am Montag (12.00 Uhr) zur Frage, ob der deutsche Online-Dienstleister Myright berechtigt war, sich Forderungen Tausender ausländischer Dieselkäufer abtreten zu lassen. Direkt im Anschluss (13.00 Uhr) geht es in einem anderen Fall um möglichen Restschadenersatz, diesmal bei Importautos. Es ist möglich, dass gleich Urteile verkündet werden. (Az. VIa ZR 418/21 u.a.)

Myright ist eine Marke der Financialright GmbH und treibt gegen eine Provision im Erfolgsfall auch Schadenersatz für Zehntausende deutsche Dieselkäufer ein. Dazu gibt es noch keine höchstrichterliche Entscheidung. Am BGH geht es zunächst um einen Schweizer Fall. Zentraler Streitpunkt ist hier, ob das Inkassounternehmen überhaupt die notwendige Sachkunde im Schweizer Recht vorweisen kann. Das Urteil dürfte auf mehr als 2000 andere Schweizer Fälle übertragbar sein - und möglicherweise auch auf rund 6000 slowenische Kunden, die in einer zweiten Myright-Sammelklage gebündelt sind.

Restschadenersatz kann Betroffenen des Dieselskandals zustehen, die nicht rechtzeitig auf Schadenersatz geklagt haben. Nach ersten BGH-Urteilen sind die Voraussetzungen dafür nur bei Neuwagen gegeben, nicht bei gebraucht gekauften Autos. Jetzt geht es in einem Streit aus Baden-Württemberg um den eher speziellen Fall, dass ein neuer VW-Diesel aus dem EU-Ausland importiert wurde. Solche Autos, die nicht für den deutschen Markt produziert wurden, sind oft günstiger.

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