Aidlingen Wolfsschutz: Verbände einigen sich auf wichtige Regeln
Dutzende Wolfsrudel gibt es in Deutschland, Hunderte einzelne Tiere sind es insgesamt im ganzen Land - und es werden nach den jüngsten Zählungen immer mehr. In Baden-Württemberg aber ist die Zahl der streunenden Stammgäste zuletzt wieder gesunken. Galt einst ein Quartett im Schwarzwald und Odenwald als sesshaft, leben nun nur noch drei Wölfe dauerhaft im Südwesten. Im hessisch-baden-württembergischen Odenwald sei bereits seit längerem keine Spur des einst residenten Wolfs mehr nachgewiesen worden, teilte das zuständige Landesumweltministerium am Donnerstag in Aidlingen (Kreis Böblingen) mit.
Micha Herdtfelder vom Wildinstitut der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) geht davon aus, dass das Tier nicht mehr lebt. "Wenn Wölfe sechs Monate lang in einem Gebiet nachgewiesen wurden, verlassen sie dieses nicht mehr aus eigenem Antrieb", sagte er der dpa. Ein weiteres Exemplar, das den Odenwälder Wolf hätte vertreiben können, gebe es dort aber nicht.
Als sesshaft gilt ein Wolf, wenn ein eindeutig zuzuweisender Nachweis auch nach sechs Monaten noch gefunden wird. Wird ein Tier sozusagen zum Stammgast, wird in der Region ein Fördergebiet ausgewiesen. Dort gelten dann besondere Anforderungen für den Herdenschutz - er muss wolfsabweisend sein. Im Gegenzug erstattet das Land im Fördergebiet nahezu sämtliche Kosten für den zusätzlichen Herdenschutz. Das Fördergebiet in der Odenwald-Region soll bestehen bleiben, sagte Umweltstaatssekretär Andre Baumann (Grüne).
Ein ganzes Wolfsrudel ist in Baden-Württemberg noch nicht sesshaft - und das dürfte auch noch dauern. Denn die drei verbleibenden Tiere im Schwarzwald sind Rüden. Anders sieht das in den anderen Bundesländern aus: Deutschlandweit sind derzeit 157 Wolfsrudel erfasst, wie aus den Erhebungen der Bundesländer für das Monitoringjahr 2020/2021 hervorgeht. Die meisten Wölfe leben in der Lausitz, die sich vom Nord-Osten Sachsens bis nach Süd-Brandenburg erstreckt.
Während sich Naturschützer freuen und einen Erfolg im Kampf gegen das Aussterben von Tierarten sehen, macht die Entwicklung den Nutztierhaltern auch in Baden-Württemberg große Sorgen. Denn der Wolf hat keine natürlichen Feinde. Laut FVA sind im vergangenen Jahr in Baden-Württemberg 13 Übergriffe von Wölfen sicher nachgewiesen worden, dabei wurden 42 Tiere gerissen - vor allem Schafe und Ziegen, aber auch ein Rind.
In einem neuen sogenannten Managementplan für den Umgang mit der Tierart haben jetzt das Ministerium, Verbände, Naturschützer, Landwirte und Jäger sowie die Experten der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) die wichtigsten Regeln festgehalten. In Summe geklärt werden dabei Fragen zu geförderten Herdenschutzmaßnahmen und zu möglichen Ausgleichszahlungen, sollte ein Wolf ein Tier gerissen haben.
Laut Vereinbarung werden unter anderem wolfsabweisende Zäune für Schafe, Ziegen, Gehegewild und sogenannte Neuweltkameliden - also Lamas oder Alpakas - in Fördergebieten mit bis zu 100 Prozent der Ausgaben vom Land unterstützt. Auch Kosten für Material- und Arbeit sowie für zertifizierte Herdenschutzhunde werden übernommen. Gefördert werden können laut Plan außerdem Herdenschutzmaßnahmen auf bestimmten Weiden mit Kälbern, Jungrindern und Fohlen bis zu einem Alter von zwölf Monaten. Die meisten Vorgaben und Richtlinien hat es bislang bereits gegeben.
Für den Naturschutzbund Deutschland (Nabu) ist Baden-Württemberg mit dem Managementplan "gut vorbereitet auf die Rückkehr" des Wolfs. Der Südwesten habe beim Herdenschutz vieles angestoßen, das bundesweit vorbildlich ist, wie die Erstattung des Mehraufwands bei der Kontrolle und Pflege von Zäunen oder die Übernahme der Kosten für den Unterhalt der Hunde, sagte der Nabu-Landesvorsitzende Johannes Enssle. Die FDP nannte den Plan dagegen "längst überfällig". Der Wolf müsse mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufgenommen werden, forderte der naturschutzpolitische Fraktionssprecher Klaus Hoher. Das mache ein engmaschiges Monitoring und bei Bedarf den rechtssicheren Abschuss möglich.
Für die Grünen widersprach deren Wildtier-Fachmann Markus Rösler: Laut Bundesnaturschutzgesetz könnten Wölfe bereits rechtssicher abgeschossen werden. "Dazu bedarf es des Wolfes im Jagdrecht nicht", sagte er der dpa. Durch den Wolf im Jagdrecht gäbe es vielmehr Doppelzuständigkeiten von Naturschutz- und Jagdbehörden. "Der Wolf im Jagdrecht würde daher bei allen Entscheidungen zu weniger schnellen Abschüssen führen", sagte er.