Potsdam Brandenburg hält an Masken- und Testpflichten teilweise fest
Das Brandenburger Kabinett will am Dienstag über die neuen Corona-Bestimmungen ab kommenden Sonntag beraten, wenn nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz wesentliche Einschränkungen aufgehoben sind. Voraussichtlich sollten Masken- und Testpflichten in bestimmten Bereichen zunächst bis Ende April fortbestehen, um besonders gefährdete Gruppen zu schützen, teilte Regierungssprecher Florian Engels am Montag auf Anfrage mit.
So soll es eine Maskenpflicht weiter in geschlossenen Räumen in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheimen und Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge geben. Auch im öffentlichen Nahverkehr soll weiter eine Maske getragen werden. In den Schulen soll es keine Maskenpflicht mehr geben.
Testpflichten sollen weiter bestehen für nicht-immunisierte Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie für nicht-immunisierte Schüler und Lehrkräfte. Auch in den Kitas und Krippen sollen weiter Testpflichten für nicht immunisierte Kinder und Erzieherinnen gelten.
Für regionale Hotspots sind weitergehende Beschränkungen möglich. Unter welchen Voraussetzungen dies in Brandenburg greifen solle, werde ebenfalls im Kabinett beraten, sagte Engels.
CDU-Landtagsfraktionschef Jan Redmann sieht derzeit keine Voraussetzung, die Hotspot-Regelung in Brandenburg anzuwenden. "Es gilt natürlich, dass man weiter vorsichtig ist und die Landesregierung das Geschehen im Blick behält." Eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten sei nicht erkennbar, hatte Redmann in der vergangenen Woche bei Twitter betont.