Magdeburg Immer mehr Rentner steuerpflichtig: Bald 180.000 im Land
Mit der nächsten Rentenerhöhung zum 1. Juli könnten voraussichtlich mindestens 4000 Rentnerinnen und Rentner in Sachsen-Anhalt zusätzlich in die Steuerpflicht rutschen. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor. Insgesamt müssten dann 180.000 Senioren in Sachsen-Anhalt Steuern zahlen. "Die Rentenbesteuerung ist insbesondere für Menschen in Ostdeutschland ein Ärgernis", sagte der Ostbeauftragte der Linksfraktion im Bundestag, Sören Pellmann, der Deutschen Presse-Agentur. Senioren seien dort in der Regel allein auf die gesetzliche Rente angewiesen.
"Dass von der kommenden Rentenerhöhung 20 Prozent gar nicht ankommen werden, ist nicht akzeptabel", so Pellmann weiter. Aus seiner Sicht sollten kleine und mittlere Renten gerade angesichts explodierender Preise steuerlich entlastet werden. "Niedriges Rentenniveau und hohe Steuerlast passen nicht zusammen."
Deutschlandweit kämen 103.000 Senioren hinzu, deren Altersbezüge erstmals besteuert werden. Auch die Gesamtzahl der steuerpflichtigen Rentner wüchse auf einen neuen Rekord von fast sechs Millionen Betroffene. Der Staat nähme damit rund 2,5 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben zusätzlich ein.
Diese Zahlen basieren auf einer zunächst angenommenen Rentenerhöhung zum 1. Juli 2022 um 5,18 Prozent (West) und um 5,95 Prozent (Ost). Am Dienstag teilte das Bundesarbeitsministerium in Berlin mit, dass die Rentenanpassung absehbar deutlich höher ausfällt. So sollen die Renten Mitte des Jahres um 5,35 Prozent in Westdeutschland und um 6,12 Prozent in Ostdeutschland steigen. Damit dürfte auch die Zahl der steuerpflichtigen Rentnerinnen und Rentner stärker als angenommen steigen.
Seit 2005 müssen Senioren auf einen Teil der Renten Einkommensteuer zahlen. Dank des sogenannten Rentenfreibetrags bleibt ein gewisser Teil der Rente steuerfrei. Der Grundfreibetrag liegt 2022 für Alleinstehende bei 9984 Euro pro Jahr. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Wert, also 19 968 Euro.
Wie die Renteneinkünfte steuerlich behandelt werden, richtet sich nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung nach dem Jahr des Rentenbeginns. Zu Beginn dieses Jahres erhöhte sich der Anteil der Besteuerung von 81 auf 82 Prozent. Wer also in diesem Jahr in Rente geht, dem steht ein Rentenfreibetrag von 18 Prozent zu. 18 Prozent der Rente bleiben also steuerfrei. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag, der in den Folgejahren grundsätzlich unverändert bleibt. Wer im Jahr 2040 oder später in Rente geht, muss Rente grundsätzlich voll versteuern.