Schwerin Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist planmäßig gestartet
Die bundesweit geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht ist aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) planmäßig gestartet. Die Umsetzung sei jedoch eine Herausforderung für alle Beteiligten, sagte sie am Mittwoch. Kernstück der Regelung sei die vom Land entwickelte digitale Meldeplattform "Impf-MV". Dort könnten Einrichtungen, Unternehmen und Praxen ihre Daten eintragen und an das zuständige Gesundheitsamt schicken.
"Die weitgehende Automatisierung führt nicht nur im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zu einer deutlichen Reduzierung des kommunalen Personalaufwandes, sondern wird zugleich auch die meldepflichtigen Einrichtungen und Unternehmen entlasten", betonte Drese.
Seit Mittwoch (16.3.) müssen alle, die in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, eine Corona-Impfung nachweisen. Bei fehlendem, unvollständigem oder ungültigem Impfnachweis erfolgt dem Ministerium zufolge über die Meldeplattform eine Mitteilung durch den Arbeitgeber an das Gesundheitsamt. Daran schließen sich eine Prüfung und gegebenenfalls ein Anhörungsverfahren an.
Der Landkreistag sieht bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht prinzipielle Probleme. Während große Einrichtungen wie Kliniken oder Pflegeheime den Gesundheitsämtern weitgehend bekannt seien, könne die Vielzahl von Arzt- oder Physiotherapiepraxen gar nicht kontrolliert werden, sagte Landkreistag-Geschäftsführer Matthias Köpp der Deutschen Presse-Agentur.
Zudem hätten die ersten Eingaben von Arbeitgebern von Dienstag wiederholt werden müssen, da nach Angaben der Landesregierung nur eine Testversion des erforderlichen Formulars zur Verfügung gestanden habe. Bei großen Arbeitgebern könne dies zu einem erheblichen Mehraufwand führen.