Prozess in der Türkei Ausreisesperre gegen Sängerin Hozan Cane aufgehoben
Zwei Jahre war sie inhaftiert, dann bestand eine Ausreisesperre: Die wegen Terrorvorwürfen in der Türkei vor Gericht stehende Kölnerin Hozan Cane darf das Land wieder verlassen. Ein Urteil steht aber noch aus.
Die Ausreisesperre gegen eine unter Terrorvorwürfen angeklagte Kölner Sängerin in der Türkei ist aufgehoben worden. Das entschied das Gericht im westtürkischen Edirne am Mittwoch. Die Kölnerin mit dem Künstlernamen Hozan Cane kann das Land nun verlassen. Beim Verlassen des Gerichts sagte sie der Deutschen Presse-Agentur: "Ich bin glücklich über das Urteil und dass ich nach Hause zurück kann, aber ich habe in den letzten Jahren so viel gelitten, dass dieses Glücksgefühl untergeht." Der Prozess wird am 20. September fortgesetzt.
Cane wird Mitgliedschaft in der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK vorgeworfen, die in der Türkei, Europa und den USA als Terrororganisation gilt. Bereits im November 2018 war die Sängerin für den Vorwurf zu mehr als sechs Jahren Haft verurteilt worden. Ein Berufungsgericht hob das Urteil jedoch auf und der Fall wurde neu aufgerollt. Die Anklage stützt sich unter anderem auf Inhalte von Facebook- und Twitter-Profilen.
Prozess in der Türkei: Tochter war ebenfalls angeklagt
Hozan Cane war kurz vor den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Juni 2018 in Edirne festgenommen worden. Dort hatte sie eine Wahlkampfveranstaltung der pro-kurdischen Oppositionspartei HDP unterstützt. Sie war mehr als zwei Jahre inhaftiert. Seit Oktober 2020 galt die Ausreisesperre.
Cane hat kurdische Wurzeln und besitzt nur die deutsche Staatsbürgerschaft. Ihre Tochter Gönül Örs war Ende Juni in der Türkei wegen Terrorvorwürfen zu mehr als zehn Jahren Haft verurteilt worden. Sie konnte das Land aber verlassen und ist wieder zurück in Köln.
- Nachrichtenagentur dpa