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Weitere Kontaktbeschränkungen noch nicht zu Heiligabend


Hannover
Weitere Kontaktbeschränkungen noch nicht zu Heiligabend

Von dpa
21.12.2021Lesedauer: 3 Min.
Daniela BehrensVergrößern des BildesDaniela Behrens, Sozial- und Gesundheitsministerin in Niedersachsen. (Quelle: Michael Matthey/dpa/Archivbild/dpa-bilder)

Heiligabend können Menschen in Niedersachsen noch ohne verschärfte Kontaktbeschränkungen verbringen. "Wir werden diese Zehn-Personen-Regelung sehr zügig einführen", sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Dienstagabend in Hannover. Heiligabend werde sie aber in Niedersachsen noch nicht gelten. Bund und Länder hatten zuvor wegen der drohenden Omikron-Welle unter anderem vereinbart, Kontakte spätestens ab dem 28. Dezember auch für Ungeimpfte und Genesene auf maximal zehn Menschen zu beschränken. Kinder bis zum 14. Geburtstag sind ausgenommen.

Der Ablauf einer typischen Weihnachtsfeier im Familienkreis sei anders als eine typische Silvesterfeier, betonte Weil. "Von Silvester geht ein ungleich größeres Risiko aus", sagte der Regierungschef. Die Zehn-Personen-Regelung werde in Niedersachsen spätestens am 28. Dezember in Kraft treten. Dies könne jedoch auch wenige Tage vorher sein. Ein konkretes Datum war am Dienstagabend noch nicht bekannt.

Die niedersächsische Landesregierung hatte eine sogenannte Weihnachtsruhe auf den Weg gebracht. Clubs und Diskotheken müssen von Heiligabend bis zum 2. Januar schließen, Veranstaltungen mit mehr als 500 Menschen sind dann ebenfalls nicht erlaubt. In diesem Zeitraum dürfen sich drinnen maximal 25 Menschen treffen, das gilt auch für gegen das Coronavirus geimpfte oder von einer Covid-Infektion genesene Menschen.

Weil kündigte an, dass er sich Veranstaltungen mit mehr als 500 Menschen auch Anfang Januar nicht vorstellen könne.

Die angeordnete Schließung von Clubs und Diskotheken sowie weitere Einschränkungen über die Feiertage in Niedersachsen sind vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie angemessen. Diese Infektionsschutzmaßnahmen sind derzeit notwendig, wie das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg am Dienstag mitteilte. Eine entsprechende Klage eines Anwalts aus Hannover lehnte das Gericht ab (Az.: 13 MN 478/21).

Die Klage richtete sich nach Angaben eines Gerichtssprechers etwa gegen die von der Landesregierung angekündigte Schließung von Clubs und Diskotheken sowie Einschränkungen bei Veranstaltungen. Die für die Feiertage verschärften Kontaktbeschränkungen waren demnach kein Gegenstand des Beschlusses.

In 100 Fällen wurde die Omikron-Variante des Coronavirus indes bislang im Bundesland nachgewiesen. Die Anzahl der positiven Proben sei in den vergangenen Tagen von 2,4 auf 6,1 Prozent gestiegen, sagte Claudia Schröder, stellvertretende Leiterin des Corona-Krisenstabs. Man müsse sich darauf einrichten, dass im Laufe des Januars die Omikron-Variante die führende Variante des Coronavirus sein werde. Am 3. Dezember war im Bundesland der erste Fall der neuen Variante durch das Landesgesundheitsamt nachgewiesen worden.

Die zuerst im südlichen Afrika nachgewiesene Variante B.1.1.529 wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als "besorgniserregend" eingestuft. Die EU-Gesundheitsbehörde ECDC spricht von ernsthaften Sorgen, dass die Variante die Wirksamkeit der Corona-Impfstoffe erheblich verringern und das Risiko von Reinfektionen erhöhen könnte.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen sich in Niedersachsen auch in den Weihnachtsferien nicht zusätzlich testen lassen, um Eintritt in viele Freizeitbereiche zu erhalten. Von den entsprechenden Regeln seien diese weiterhin ausgenommen, bekräftigte die Landesregierung. In der Schulzeit sind die Kinder und Jugendlichen davon ausgenommen, weil diese sich regelmäßig vor dem Schulbesuch testen müssen.

Die anderen Altersgruppen müssen sich hingegen in der Regel negativ auf das Coronavirus testen lassen, um in ein Restaurant oder ins Kino gehen zu können. Wer bereits eine Auffrischungsimpfung hatte, muss dies unabhängig vom Alter allerdings nicht tun.

Die Grünen-Landtagsfraktion hatte am Montag kostenlose FFP2-Masken für bedürftige Menschen gefordert. "In Niedersachsen haben wir solche Pläne bislang nicht", sagte Ministerin Behrens. Die Preise für diese Masken seien gefallen und nicht mehr so hoch wie vor Monaten. Behrens verwies zudem auf Gelder des Bundes, etwa den Kinderbonus.

Beim Einkaufen in Niedersachsen muss seit Dienstag in allen Läden eine FFP2-Maske getragen werden. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske geht auch zurück auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg von vergangener Woche. Die Richter hatten die 2G-Regel im Einzelhandel (Zugang nur für Geimpfte oder Genesene) gekippt. Kinder bis fünf Jahre müssen laut Landesregierung gar keine Maske tragen, von sechs bis 13 Jahren reicht eine Alltagsmaske, also etwa aus Baumwolle. Ab 14 Jahren greift die Pflicht zur FFP2-Maske.

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