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Feiern zur Schulentlassung in Niedersachsen starten


Hannover
Feiern zur Schulentlassung in Niedersachsen starten

Von dpa
12.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Feiern zur Schulentlassung in Niedersachsen startenVergrößern des BildesDie Absolventen der Internationalen Schule Hannover bejubeln ihren Abschluss. (Quelle: Peter Steffen/dpa/dpa-bilder)
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Nach einem von der Pandemie geprägten Schuljahr können sich die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen in Niedersachsen auf ihre Entlassfeiern freuen. An der Internationalen Schule in Hannover (ISHR), einer Privatschule mit rund 630 Schülern, werden schon an diesem Samstag die Hüte geworfen. 54 junge Frauen und Männer bekommen dann ihre Entlassungszeugnisse. An der ISHR endet das Schuljahr früher als an den anderen Schulen in Niedersachsen.

Dank niedriger Inzidenzen und Corona-Lockerungen sind solche Feiern wieder möglich. Allerdings gelten auch hier die Veranstaltungsregeln der niedersächsischen Landesverordnung. Im vergangenen Jahr feierte die ISHR noch mit einer Autokino-Veranstaltung. In diesem Jahr wird eine Open-Air-Bühne genutzt, auf der noch vor kurzem Comedian Oliver Pocher als erster Künstler nach langer Kulturpause auftrat.

Entscheidend für die Veranstaltungsregeln ist die Sieben-Tage-Inzidenz des jeweiligen Kreises, in dem gefeiert wird - also die Anzahl registrierter Corona-Infektionen je 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche. Landesweit lag dieser Wert am Freitag bei 11,1.

Bis zu einem Inzidenzwert von 35 dürfen der Verordnung zufolge im Freien bis zu 500 Menschen zusammenkommen. In Innenräumen dürfen sich ebenfalls 500 Menschen treffen, vorausgesetzt das Publikum nimmt Platz. Gibt es keine Stühle, sieht die Landesverordnung eine maximale Personenanzahl von 100 vor. Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden.

Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz über 35 dürfen im Freien nur bis zu 250 Menschen zusammenkommen, vorausgesetzt das Publikum sitzt. Bei stehendem Publikum ist die Anzahl der Gäste im Freien hingegen auf 100 begrenzt. Auch in Innenräumen dürfen sich bis zu 100 Menschen treffen, aber nur dann, wenn es Stühle im Saal oder der Halle gibt. Voraussetzung in jedem dieser Fälle ist ein negativer Coronatest oder ein Nachweis über einen vollständigen Impfschutz.

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 50 sind Feiern dieser Größenordnung in Innenräumen nicht zulässig. Draußen dürfen sich bis zu 50 Menschen mit negativem Test oder Impfnachweis nur dann treffen, wenn das Publikum sitzt.

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