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Heimtückischer Mord an Mutter und Stiefvater bei Hannover: Lebenslange Haft


Mutter und Stiefvater erstochen
Urteil im Fall Ioannis K.: Doppelmörder muss lebenslang in Haft

Von dpa, t-online, pas

Aktualisiert am 10.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Ioannis K. beim Prozessauftakt im Landgericht Hannover (Archivbild): Dem Angeklagten wird Mord in zwei Fällen vorgeworfen.Vergrößern des Bildes
Ioannis K. beim Prozess im Landgericht Hannover (Archivbild): Der 28-Jährige wurde für heimtückischen Mord in zwei Fällen verurteilt. (Quelle: Moritz Frankenberg/dpa)

Ein 28-Jähriger sticht mehr als 180 Mal auf Mutter und Stiefvater ein. Nun ist in Hannover das Urteil gefallen. Eine vorzeitige Haftentlassung ist offenbar ausgeschlossen.

Im Prozess wegen zweifachen Mordes gegen den 28-jährigen Ioannis K. ist am Freitag im Landgericht Hannover das Urteil gefallen: Er wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich stellte das Landgericht Hannover eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Der Angeklagte habe die Tat geplant, sagte der Vorsitzende Richter. Hintergrund sei die Wut auf die Eltern gewesen, die ihm den Schlüssel zu ihrem Haus in Hagen bei Neustadt am Rübenberge weggenommen hatten.

Ioannis K.: "Seelisch und psychisch krank"

Ioannis K. soll aus Wut und Enttäuschung über unerfüllte Besitzansprüche seine Mutter und deren neuen Ehemann erstochen haben. Die getöteten Eheleute waren Ende Mai 2022 in ihrem abgelegenen Haus am Rande des Dorfes Hagen bei Neustadt am Rübenberge entdeckt worden. Schnell geriet der Sohn der getöteten Frau ins Visier der Ermittler – er wurde nach tagelanger Fahndung gefasst.

Im Gerichtssaal bezeichnete sich der 28-Jährige als "seelisch und psychisch krank". Daraufhin forderte die Verteidigung in ihrem Plädoyer seine Unterbringung in der Psychiatrie und hilfsweise eine Verurteilung wegen Totschlags bei verminderter Schuldfähigkeit. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen für eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert.

28-Jähriger vor Gericht: Anklage lautet auf Doppelmord

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der 28-Jährige am 20. Mai 2022 durch ein Badezimmerfenster in das Haus eingestiegen sein, als die Eheleute beim Einkaufen waren. Bei ihrer Rückkehr soll er zunächst den Stiefvater überraschend angegriffen haben. Der 59-Jährige erlitt weit über 70 Stich- und Schnittverletzungen. Bei der 53 Jahre alten Mutter wurden 111 Verletzungen gezählt. Das Paar hatte dem Sohn zuvor den Schlüssel zu dem Haus in Hagen weggenommen.

Zur Tatzeit befand sich der Angeklagte der Staatsanwaltschaft zufolge in einer "immer weiter zuspitzenden Lebenssituation". Er habe kein Bargeld mehr besessen, seinen Job verloren und keine Sozialleistungen beantragt, weil er die Corona-Maßnahmen nicht akzeptieren wollte. Es habe auch Mietrückstände für seine eigene Wohnung gegeben, ihm drohte die Obdachlosigkeit. Als Mordmotiv sieht die Staatsanwaltschaft niedrige Beweggründe und im Fall des Stiefvaters zudem Heimtücke.

Mit dem Urteil folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der psychiatrische Gutachter hatte ihm autistische Züge und eine Persönlichkeitsstörung attestiert. Er habe sich aber bewusst zu der Tat entschlossen und sei dabei auch voll steuerungsfähig gewesen. Dieser Bewertung folgte das Gericht. Außerdem müsse K. laut eines Berichts der "Hannoverschen Allgemeinen" jeweils 10.000 Euro Hinterbliebenengeld an eine Tochter und einen Bruder des Getöteten zahlen. Annika und André S. waren als Nebenkläger im Prozess aufgetreten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
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