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Wedel bei Hamburg: Zweijähriger stirbt nach Verbrühungen – Tatverdächtiger gefasst


Sechs Wochen nach der Tat
Kind verbrüht? Mutmaßlicher Totschläger gefasst

Von t-online, bm

Aktualisiert am 15.08.2024Lesedauer: 2 Min.
Polizeiwagen im Einsatz (Symbolbild): Der Verdächtige kommt wahrscheinlich in Untersuchungshaft.Vergrößern des BildesPolizeiwagen im Einsatz (Symbolbild): Der Verdächtige kommt wahrscheinlich in Untersuchungshaft. (Quelle: Guido Schiefer/imago-images-bilder)

Der mutmaßliche Totschläger eines Zweijährigen aus Wedel bei Hamburg ist gefasst. Die Mutter hatte unerlaubterweise im Netz ein Bild des Mannes verbreitet.

Die Polizei hat am Mittwochnachmittag einen 30-jährigen Mann festgenommen, der Anfang Juli einen zweijährigen Jungen aus Wedel bei Hamburg getötet haben soll. Das teilte die Staatsanwaltschaft Itzehoe auf Anfrage von t-online mit. Der Mann sei der Lebensgefährte der Mutter des toten Kindes und befinde sich nun in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Totschlag.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann am 3. Juli dem Zweijährigen Verbrühungen zugefügt haben. Am 13. August sei das Kind gestorben. Ob zwischen den Verbrühungen und dem Tod des Zweijährigen ein Zusammenhang besteht, prüften nun die Rechtsmediziner.

Zum näheren Tathergang und den Umständen der Verhaftung des Mannes schwieg die Staatsanwaltschaft, um die laufenden Ermittlungen zu schützen. Auch zu einem Facebook-Post der mutmaßlichen Mutter des Kindes verweigerte sie die Aussage. Die Polizei Itzehoe war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Eventuell hat sich die Mutter strafbar gemacht

In dem mittlerweile gelöschten Post hatte laut dem "Hamburger Abendblatt" eine Frau, das Bild eines Mannes hochgeladen und diesen beschimpft. Sie ist vermutlich die Mutter des Kindes und der Mann auf dem Foto der Verdächtige. Sie schrieb: "Du bist ein Mörder!!! Du hast mein Kind auf dem Gewissen!!! Ich werde nicht eher ruhen, bis man dich gefunden hat".

Sie behauptete zudem, dass er mit den Verbrühungen 56 Prozent der Haut des Kindes geschädigt habe. Zudem forderte sie andere Facebook-User auf, den Beitrag zu teilen.

Das sollten diese User aber besser unterlassen, denn solche Aufrufe im Netz zu veröffentlichen ist strafbar. Zudem kann es die Arbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft untergraben.

Verwendete Quellen
  • Anfrage an die Staatsanwaltschaft Itzehoe
  • Anfrage an die Polizei Itzehoe
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