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Hamburg: Initiative gegen das Gendern zieht vor Gericht


Streit mit dem Senat
Hamburger Initiative gegen das Gendern zieht vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 19.06.2024Lesedauer: 2 Min.
Initiative gegen Gendern in Verwaltung und BildungVergrößern des BildesEine Mitarbeiterin der Senatskanzlei stempelt einen Antrag: Die Volksinitiative "Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung" hat sich an ein Gericht gewandt. (Quelle: Marcus Brandt/dpa/dpa-bilder)
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Die Volksinitiative "Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung" kritisiert das Vorgehen von Senat und Bürgerschaft. Nun soll das Verfassungsgericht einschreiten.

Die Volksinitiative "Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung" hat beim Hamburgischen Verfassungsgericht Klage gegen Senat und Bürgerschaft eingereicht. Sie will erreichen, dass Hamburgs Bürgerinnen und Bürger zum einen das angemeldete Volksbegehren digital unterstützen können. Zum anderen will sie, dass der Zeitraum für die Unterschriftensammlung auf außerhalb der Sommerferien verlegt wird. Das teilte die Initiative am Mittwoch mit.

Eine Gerichtssprecherin bestätigte, dass am Dienstag eine Klage und ein Eilantrag beim Verfassungsgericht eingegangen seien. Am Mittwoch sei die Antragsschrift per Wachtmeister dem Senat und der Bürgerschaft zugestellt worden.

Bürgerschaft hat Verschiebung abgelehnt

Bisherigen Vorgaben der Bürgerschaft zufolge würde das Volksbegehren zum Gendern am 18. Juli zeitgleich mit den Schulferien beginnen, wie die Initiative erklärte. Die Unterschriftensammlung selbst würde dann am 8. August starten und bis zum 28. August laufen – dem letzten Tag der Sommerferien.

Da die Bürgerschaft eine Verschiebung des Volksbegehrens auf nach den Ferien abgelehnt habe, will die Initiative dies nun vor Gericht durchsetzen. Bei einem Volksbegehren müssen innerhalb von drei Wochen 66.000 Unterschriften zusammenkommen, was außerhalb der Ferienzeiten deutlich einfacher zu bewerkstelligen ist, als wenn viele Familien verreist sind.

Auf der anderen Seite will die Initiative gegen die Weigerung des rot-grünen Senats vorgehen, bei Volksbegehren Online-Abstimmungen einzuführen. "Das Volksabstimmungsgesetz stellt die Unterstützung in elektronischer Form nicht in das Belieben des Senats", erklärte der Notar Jens Jeep, der zu den Vertrauenspersonen der Initiative gehört. Geregelt sei vielmehr ein Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger. "Und der Senat ist zur Umsetzung verpflichtet." Die Initiative wies auch darauf hin, dass schon seit Jahren mit Smartphone, Personalausweis und PIN rechtswirksame, digitale und damit ortsunabhängige Online-Unterschriften möglich seien.

Initiative will, dass Verwaltung auf Gendersternchen verzichtet

Die Volksinitiative will erreichen, dass die Hamburger Verwaltung, Bildungseinrichtungen sowie städtische Unternehmen auf Gendersternchen und Doppelpunkte in Wörtern verzichten. In dem Gesetzestext der Initiative für die Bürgerschaft heißt es, dass der Senat diesen Institutionen vorgeben soll, dass die deutschsprachige amtliche, schriftliche oder elektronische Kommunikation und Veröffentlichungen unter Einhaltung des amtlichen Regelwerks erfolgt, die der Rat für deutsche Rechtschreibung empfiehlt.

Sollte die Initiative mit ihrem Volksbegehren erfolgreich sein und sollten Senat und Bürgerschaft weiterhin nicht einlenken, könnte sie einen Volksentscheid durchsetzen, der dann zeitgleich mit der Bundestagswahl 2025 stattfände.

Gendersprache ist in Hamburg nicht vorgeschrieben

Hamburgs Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) hatte sich wiederholt gegen ein generelles Verbot der Gendersprache in Verwaltung und Behörden ausgesprochen. In Hamburg sei weder in der Verwaltung noch in der Schule oder an der Uni die Gendersprache vorgeschrieben – es müsse aber möglich sein, sie zu benutzen, so ihre Position. Dem folgen in der Bürgerschaft neben der rot-grünen Regierungskoalition auch die Linken. CDU und AfD sind dagegen auf der Seite der Initiative.

Initiativen-Vertreter Jan-Dirk Strauer klagte: "Wenn der Bürgerwille nur von Interesse sein soll, wenn er der Bürgerschaftsmehrheit politisch genehm ist, dann können wir die direkte Demokratie auch gleich aus der Hamburgischen Verfassung streichen."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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