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Steakhouse-Gründer Eugen Block: Neue Niederlage vor Gericht


Sorgerechtsstreit
Niederlage für Eugen Block vor Gericht

Von t-online
31.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Christina Block mit ihren Eltern Eugen und Christa Block: Die Unternehmerfamilie will die in Dänemark festgehaltenen Kinder nach Hamburg zurückholen.Vergrößern des BildesChristina Block mit ihrem Vater Eugen Block: Die Unternehmerfamilie will die in Dänemark festgehaltenen Kinder nach Hamburg zurückholen. (Quelle: IMAGO / Stephan Wallocha)

In Hamburg kommt die Block-Familie bei ihrem Kampf um die Kinder von Christina Block nicht weiter. Worum es in dem jüngsten Verfahren ging.

Im Zusammenhang mit dem Sorgerechtsstreit in seiner Familie ist der Hamburger Steakhaus-Unternehmer Eugen Block vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht mit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Familiengerichts gescheitert.

Der 83-Jährige hatte versucht, eine Umgangsregelung für zwei seiner bei ihrem Vater in Dänemark lebenden Enkelkinder zu erreichen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Das Familiengericht hatte sich in erster Instanz in dem sogenannten Umgangsverfahren der Eltern für nicht zuständig erklärt, weil die Kinder inzwischen ihren Lebensmittelpunkt in Dänemark hätten. Dagegen hatte Block Beschwerde eingelegt.

Christina Block kommt zur Urteilsverkündung

Zu einer Anhörung vor dem Oberlandesgericht erschienen am Mittwoch die Mutter der Kinder, Christina Block, der von ihr geschiedene Vater sowie Großvater Eugen Block jeweils mit ihren Anwälten sowie eine Vertreterin des Jugendamtes, sagte der Sprecher. Im Anschluss habe der Senat noch am Abend entschieden, die Beschwerde des 83-Jährigen zurückzuweisen. "Es bleibt also dabei, dass die deutschen Gerichte über den Sorgerechtsantrag nicht entscheiden dürfen, weil die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nicht mehr besteht."

Tochter Christina Block und ihr Ex-Mann streiten seit Jahren um das Sorgerecht für die beiden jüngeren ihrer vier Kinder im Alter von etwa 10 und 13 Jahren. Seit Ende August 2021 leben diese bei ihrem Vater in Dänemark, nachdem sie von einem Besuch bei ihm nicht zur Mutter zurückgekehrt waren. Das Hanseatische Oberlandesgericht, das im Oktober 2021 der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen hatte, entschied bereits am 19. Februar 2024, dass deutsche Gerichte nicht mehr zuständig seien.

Kinder wieder in Dänemark

In der Silvesternacht waren die beiden Kinder in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von Unbekannten nach Deutschland gebracht worden. Nach einem Gerichtsbeschluss musste die Mutter sie aber wieder nach Dänemark gehen lassen.

Gegen die 51-Jährige und ihren Vater ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Entziehung Minderjähriger. Sie werden verdächtigt, die Kindesentziehung in der Silvesternacht organisiert und mithilfe weiterer Beschuldigter durchgeführt zu haben. Bereits mehrfach ließ die Staatsanwaltschaft Geschäfts- und Privaträume durchsuchen. Erst kürzlich hatten dazu rund 100 Polizisten auch das von Block betriebene Hotel Grand Elysée am Hamburger Dammtor-Bahnhof abgeriegelt.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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