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Hamburg: Disziplinarverfahren entlastet Generalstaatsanwalt Fröhlich


VIP-Karten-Affäre
Justizbehörde findet keine Belege für Dienstvergehen

Von dpa, t-online, mkr

25.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Jörg FröhlichVergrößern des BildesJörg Fröhlich, Generalstaatsanwalt in Hamburg: Der Verdacht eines Dienstvergehens hat sich laut Justizbehörde nicht erhärtet. (Quelle: Christian Charisius/dpa/dpa)

Die Justizbehörde Hamburg untersuchte, ob der Generalstaatsanwalt Ermittlungen gegen Innensenator Grote verhindert hatte. t-online-Recherchen brachten die Affäre ins Rollen.

Ein Disziplinarverfahren zur angeblichen Einflussnahme auf Ermittlungen gegen Innensenator Andy Grote (SPD) hat Hamburgs Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich vollständig entlastet. Das Verfahren sei eingestellt worden, teilte die Justizbehörde am Donnerstag mit. "Der Generalstaatsanwalt als Bediensteter wurde nun vollständig entlastet, nachdem sich der Verdacht eines Dienstvergehens nicht bestätigt hat", hieß es in der Mitteilung.

Die Justizbehörde hatte das Verfahren gegen Fröhlich im Oktober 2022 eingeleitet – der Generalstaatsanwalt hatte es demnach selbst beantragt. Die Untersuchung, die der frühere Richter am Bundesgerichtshof Nikolaus Berger leitete, sollte "die in den Medien erhobenen Vorwürfe gegen den Generalstaatsanwalt in einem rechtlich geregelten Verfahren aufklären".

Wollte Fröhlich "politischen Tsunami" verhindern?

Recherchen von t-online unter Berufung auf vorliegende interne Vermerke der Staatsanwaltschaft hatten gezeigt, dass sich Fröhlich 2019 gegen Ermittlungen gegen Innensenator Grote, den früheren Wirtschaftssenator Frank Horch und Polizeipräsident Ralf Martin Meyer wegen des Verdachts der Vorteilsnahme ausgesprochen habe. Ziel sei gewesen, einen "politischen Tsunami" vor der Bürgerschaftswahl 2020 zu vermeiden, heißt es darin. Hintergrund war die Annahme von VIP-Karten vom FC St. Pauli.

t-online liegt das authentische Dokument vor. Fröhlich forderte: Der "Beurteilungsspielraum", der der Staatsanwaltschaft zustehe, solle zugunsten der Betroffenen ausgelegt werden. Außerdem lasse sich ein Polizeipräsident wie Meyer nicht bestechen, "zumal er HSV-Fan" sei, soll der Generalstaatsanwalt gesagt haben. Inzwischen soll der Vermerk zu den betreffenden Personen gelöscht worden sein.

Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen Grote und Meyer schließlich 2020 mit Zustimmung des Amtsgerichts wegen Geringfügigkeit eingestellt. Im Rahmen der Vorprüfung habe sich herausgestellt, dass die Annahme der Eintrittskarten zu repräsentativen Zwecken genehmigungsfähig war. Es habe nur an einer formal notwendigen schriftlichen Genehmigung des Dienstherrn gefehlt, die im Zweifel auch erteilt worden wäre, hieß es damals.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherchen
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