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Augenärzte in Hagen bieten keinen Notdienst mehr an


Patienten müssen nach Bochum
Augenärzte in Hagen bieten keinen Notdienst mehr an

Von t-online
18.02.2019Lesedauer: 1 Min.
Patienten in Hagen mit Augenproblemen müssen an Wochenenden und Feiertagen nach Bochum fahren. Nur noch Notfälle werden in der Augenklinik in Hagen behandelt.Vergrößern des Bildes
Patienten in Hagen mit Augenproblemen müssen an Wochenenden und Feiertagen nach Bochum fahren. Nur noch Notfälle werden in der Augenklinik in Hagen behandelt. (Quelle: Panthermedia/imago-images-bilder)

Die niedergelassenen Augenärzte in Hagen bieten keinen Notdienst mehr an. Patienten müssen nun außerhalb der Sprechzeiten nach Bochum fahren.

Die Hagener Augenärzte bieten ab sofort keinen Notdienst mehr an, denn die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat ihn abgeschafft und eine zentrale Notfalldienstpraxis in Bochum eingerichtet.

Augenklinik des St.-Josefs-Hospitals Altenhagen wird nur noch akute Notfälle aufnehmen. Die neue Anlaufstelle für alle Patienten aus Hagen, Herne, Bochum und dem Ennepe-Ruhr-Kreis ist die augenärztliche Praxis am Knappschaftskrankenhaus in Bochum.

Gesetz schreibt Notdienst-Zentralisierung vor

"Die Patienten mussten zunächst den diensthabenden Arzt recherchieren. Das entfällt nun. Patienten, die beispielsweise an Wochenenden oder Feiertagen einen Augenarzt benötigen, können sich künftig direkt an die zentrale augenärztliche Notfalldienstpraxis am Knappschaftskrankenhaus wenden“, erläutert Dr. Eckhard Kampe.

Bislang haben die Augenärzte in Hagen zusammen mit den Kollegen aus dem benachbarten Ennepe-Ruhr-Kreis den Bereitschaftsdienst selbst organisiert und sich dabei abgewechselt. "Im Prinzip sind wir gut zurecht gekommen“, sagt die Hagener Augenärztin Dr. Andrea Lützenbürger der Westfalenpost. Ihrer Meinung nach sei die Neuorganisation eine politische Entscheidung gewesen.

Dies bestätigt auch Kampe, der bei der KVWL auf für die Organisation des Notdienstes zuständig ist. Grund für die Änderung sei das Terminservice-Versorgungsstrukturengesetz (TSVG), das den Medizinern vorschreibe, sämtliche Notdienste bis spätestens 2022 zu zentralisieren.

Verwendete Quellen
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