Frankfurt am Main Marseille: Betretungsverbot für Eintracht-Fans rechtswidrig
Drei Jahre und drei Monate nach dem Europa-League-Spiel von Eintracht Frankfurt bei Olympique Marseille haben die Hessen einen späten juristischen Erfolg erlangt. Ein Berufungsgericht in Marseille hat nach Angaben des Fußball-Bundesligisten vom Mittwoch entschieden, dass das damals von der Polizeipräfektur Bouches-du-Rhône gegen alle Eintracht-Fans erlassene Betretungsverbot für das Gebiet der südfranzösischen Hafenstadt rechtswidrig war.
Die Eintracht hatte gemeinsam mit der Organisation Football Supporters Europe (FSE) und dem nationalen französischen Fanbündnis ANS Klage vor einem Berufungsgericht in Marseille eingelegt. Dieses habe nun festgestellt, dass die Maßnahme "weder erforderlich noch verhältnismäßig" gewesen sei und daher "für nichtig" erklärt werden müsse. Wegen vorangegangener Verfehlungen von Marseille-Fans hatte die UEFA für die Partie einen generellen Zuschauerausschluss verfügt. Die Behörden wollten mit dem Erlass verhindern, dass Frankfurter Anhänger ohne Tickets die geplante Fahrt nach Marseille antreten.
"Das Urteil ist sicher ein erster Durchbruch für Fußball-Fans quer durch Europa, die bei allem berechtigten Sicherheitsinteresse von Kommunen und Behörden einen Anspruch darauf haben, dass staatliche Maßnahmen rechtmäßig bleiben und nicht in offenkundig unverhältnismäßigem Maße Grundrechte verletzen", kommentierte Eintracht-Justiziar Philipp Reschke die Entscheidung.