Frankfurt am Main DGB für Corona-Tests in allen Betrieben
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hält die neue Corona-Testpflicht am Arbeitsplatz in der gegenwärtigen Form für nicht nachvollziehbar. Es sei wichtig, die Beschäftigten bestmöglich vor Covid-19 zu schützen und zugleich einen neuen Lockdown zu verhindern, sagte der Bezirksvorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Michael Rudolph, der Deutschen Presse-Agentur dpa. Deshalb sollten die Arbeitgeber die Testungen nicht nur auf Ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte einengen, sondern diese weiterhin für alle Beschäftigten vorhalten. Er empfehle auch weiterhin allen Arbeitnehmern, sich regelmäßig testen zu lassen, sagte Rudolph, zumal auch Geimpfte und Genesene das Virus weitergeben könnten.
Die hessische Landesregierung hatte die 3G-Regelung für Arbeitnehmer erweitert. Bei 3G wird Geimpften, Genesenen und negativ auf das Coronavirus getesteten Arbeitnehmern Zutritt zum Betrieb gewährt. Nachdem bereits zuvor die Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern verschärft worden war, gilt 3G seit Donnerstag für Betriebe, in denen Beschäftigte Kontakt zu externen Kunden haben. Dazu zählen etwa Supermärkte, der öffentliche Nahverkehr oder auch Dienstleister wie Friseure. Zwei Tests pro Woche sind am Arbeitsplatz vorgeschrieben.
Der DGB werbe einerseits für eine höhere Impfbeteiligung, sagte Rudolph. Auch wäre es aus seiner Sicht sinnvoll, 3G auf alle Unternehmen und Dienststellen auszuweiten, um mehr Klarheit zu schaffen. "Wir halten aber indirekte Zwangsmaßnahmen wie etwa die Streichung der Lohnfortzahlung für verfehlt." Auch die Abschaffung der kostenlosen Bürgertests sei "schon so ein falsch verstandener Zwang, wo man jetzt merkt, dass uns das in der Situation auf die Füße fällt und die kostenlosen Tests wieder einführt", sagte Rudolph.
Für Arbeitnehmer, die sich nicht impfen lassen, dürfe dies keine negativen Konsequenzen haben, weder für das Arbeitsverhältnis noch für Fragen der Lohnfortzahlung. Beschäftigte dürften auch nicht dazu verpflichtet werden, ihren Impfstatus offenzulegen, sagte Rudolph. Falls sie ihn dem Arbeitgeber freiwillig mitteilen, müsse damit sehr diskret umgegangen werden. Die Daten müssten zunächst aufbewahrt und anschließend wieder vernichtet werden und dürften keine Berührung zur Personalakte bekommen. Auch innerbetrieblich dürften solche Daten nicht die Runde machen, indem etwa Arbeitgeber in Unternehmen mit Großraum-Arbeit Beschäftigten bestimmte Bereiche zuweisen.